Commerzbank verliert vor BGH - Ausstieg aus Immobilienkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

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Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Juli 2020 hatte die Commerzbank einen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verloren. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank zurückgewiesen und so das Urteil des OLG Frankfurt bestätigt. Damit hat das oberste deutsche Gericht eine wegweisende Entscheidung gefällt und die Rechte von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern gestärkt. Kundinnen und Kunden der Commerzbank, aber auch anderer Banken und Sparkassen haben nun beste Chancen, die Kosten beim vorzeitigen Ausstieg aus einem Immobilienkredit zu vermeiden oder zurückzuerhalten. 

Wann dürfen Banken und Sparkassen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Wer vorzeitig, also vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, aus seinem Immobilienkredit aussteigen möchte, muss dafür meistens eine hohe Entschädigung an die Bank zahlen. Denn die Bank verlangt bei Darlehen mit Zinsfestschreibung eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene zukünftige Zinsgewinne. In einigen Fällen steht Banken und Sparkassen jedoch keine Entschädigung zu:

  • Nach zehn Jahren Zinsbindung
  • Vertrag mit variablen Zinsen
  • Vertrag wird von der Bank gekündigt
  • Einvernehmliche Kündigung

Aber auch in jenen Fällen, in denen Banken und Sparkassen grundsätzlich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen könnten, gibt es Wege, die Zahlung der Entschädigung zu verhindern oder zurückzufordern. Eine Möglichkeit ist der sogenannte Vorfälligkeitsjoker: Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben, die Banken und Sparkassen in ihren Darlehensverträgen machen, führen dazu, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass Kreditinstitute seit dem 21. März 2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren müssen. Macht die Bank beispielsweise nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen.

Urteil des OLG Frankfurt – Vorfälligkeitsjoker sticht

Darum ging es auch im Fall vor dem OLG Frankfurt. Mit Urteil 01.07.2020 hatte das Gericht die Commerzbank AG dazu verurteilt, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 21.500,- EUR vollständig an ihre Kunden zurückzuzahlen (Az. 17 U 810/19). Das Gericht stellte fest, dass die Ausführungen der Bank hinsichtlich der Berechnung der Entschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese müssen klar, prägnant, verständlich und genau sein.

Die Commerzbank hatte daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Diese hat der BGH nun zurückgewiesen (Az. XI ZR 320/20). Damit hat der BGH die Verurteilung der Commerzbank wegen Fehlern in ihren Immobiliendarlehensverträgen bestätigt. Das Urteil des OLG Frankfurt ist rechtskräftig.

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Foto(s): © vegefox.com, adobe stock

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