Vorfälligkeitsentschädigung: Ohne Strafzahlung aus dem Immobilienkredit

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Abschluss eines Immobilienkreditvertrages ist eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite. Doch nicht immer läuft es in der Lebensplanung wie gedacht und dann kann es notwendig werden, den Vertrag vorzeitig zu beenden. So können Kreditnehmer etwa für den Fall, dass die finanzierte Immobile verkauft wird, aus dem Darlehen aussteigen. Gleiches gilt bei einer Scheidung oder wenn eine notwendige Anschlussfinanzierung durch die finanzierende Bank abgelehnt wird. Doch wer das Darlehen vorzeitig beendet, muss oftmals mit hohen Kosten rechnen. Denn Banken verlangen in aller Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von Tausenden Euro. Ein Punkt, der vielen Betroffenen gar nicht bekannt ist.  Mit der Vorfälligkeitsentschädigung sollen der Bank die Zinsen ausgeglichen werden, die ihr aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertrages entgangen sind.

Viele der Vorfälligkeitsklauseln sind jedoch unwirksam, sodass sich die hohen Entschädigungszahlungen oftmals vermeiden lassen. Hintergrund ist, dass den Banken durch eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 umfassende Informationspflichten zur Vorfälligkeitsentschädigung auferlegt wurden, die zahlreiche Banken missachtet haben. Folge davon ist, dass viele Kreditnehmer gar keine Strafzahlungen leisten müssen, oder die bereits geleisteten Zahlungen von ihrer Bank zurückerhalten können.

Unzureichende Information über die Vorfälligkeitsentschädigung führt zur Unwirksamkeit der Klauseln

Oftmals scheitern die Vorfälligkeitsklauseln daran, dass die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in den jeweiligen Klauseln für den Verbraucher unzureichend dargestellt werden. Denn auf der einen Seite sind die Berechnungsmethoden der Banken oft hochkomplex, auf der anderen Seite müssen diese den Verbrauchern verständlich mitgeteilt werden. Eine Anforderung an der viele Banken gescheitert sind. Der Europäische Gerichtshof hat dazu in einer Entscheidung (EuGH, 09.09.2021 – C-33/20, C-155/20 und C-187/20) festgestellt, dass Banken „die Methode zur Berechnung dieser Entschädigung in einer konkreten und für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise angeben“ müssen, sodass der Verbraucher „die Höhe, der bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung anhand der im Kreditvertrag gegebenen Informationen bestimmen kann.“

Altverträge können oft widerrufen werden

Auch für Verträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, gibt es oft noch Möglichkeiten die Strafzahlung abzuwenden. In vielen Fällen sind die in Immobilienkreditverträgen enthaltenen Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrungen falsch. Dies kann unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Rückabwicklung berechtigen. Denn bei einer falschen Widerrufsbelehrung gilt das ewige Widerrufsrecht.

Fazit

Viele der Vorfälligkeitsklauseln sind rechtlich angreifbar. Entweder aufgrund der unwirksamen Vertragsklausel oder durch die Möglichkeit des Widerrufs. Sollten Sie ihren Vertrag vorzeitig beendet haben, oder dies in Zukunft planen, lassen Sie Ihren Immobilienkreditvertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen.




Unser unverbindliches Angebot an Sie:

Sollten Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder bereits gezahlt haben oder verlangt Ihre Bank die Zahlung , melden Sie sich bei uns zu einem kostenlosen Erstgespräch oder machen den Schnellcheck auf unserer Webseite. In vielen Fällen ist die Abwehr der Vorfälligkeitsentschädigung möglich und auch bereits erreicht worden.

Foto(s): @pixabay


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

Beiträge zum Thema