CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement - Inkasso - KSM GmbH - BaumgartenBrandt

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Trotz zahlreicher, kostengünstiger und vor allem legaler Alternativen zu Illegalen Software-, Film- und Musikdownloads erfreuen sich Tauschbörsen immer noch größter Beliebtheit. Eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien hat sich darauf spezialisiert solche Verstöße abzumahnen. Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, versucht sich in der Regel im Internet über den Sachverhalt zu informieren.

Wer sich zu diesem Thema im Internet informieren möchte, findet hierzu eine Vielzahl von Informationsquellen. In zahlreichen Internetforen werden von Nutzern fleißig Ratschläge zu dieser Abmahnproblematik vorgenommen. Nur allzu oft heißt es in diesen Foren, die Abmahnung soll einfach ignoriert werden. Die Sache würde im Sande verlaufen. Andere „nett gemeinte" Ratschläge weisen zumindest darauf hin, dass der Unterlassungsanspruch erfüllt werden sollte, aber weitere Schreiben dann ignoriert werden sollen. Wer diesen Vorschlägen folge leistet, für den kann es am Ende richtig teuer werden. Immer mehr Kanzleien, die in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen haben, arbeiten diese nun nach. Teilweise werden die Forderungen zum Einzug auch an Inkassounternehmen abgegeben.

So liegt uns zum Beispiel ein Schreiben der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement die für die KSM GmbH tätig wird. Bezugspunkt ist eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin aus dem Jahr 2010. In der Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt wurde dem Abgemahnten eine Rechtsverletzung an einem urheberrechtlich geschützten Werk der KSM GmbH vorgeworfen. Gleichzeit wurde der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes in Höhe von 850,- € aufgefordert.

Auf diese Abmahnung nimmt die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement Bezug. Auf den ursprünglichen Forderungsbetrag in Höhe von 850,- € summiert die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement Zinsen und weitere Kosten (z.B. Inkassokosten). In dem uns vorliegenden Fall fordert die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement die stolze Summe von 2.395,28 €.

Diese Forderungshöhe ist unserer Ansicht nach weit überhöht. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt die Abmahnung rechtmäßig erfolgte und in welcher Höhe mögliche Ansprüche überhaupt bestehen.

Daher gilt: bezahlen Sie nichts voreilig!

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte des H+W Anwaltskontors unter 040 / 822 43 696 zur Verfügung. Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung.

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