Corona-Krise

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Die „Corona-Pandemie“ ist nicht nur eine gesundheitliche Herausforderung extremen Ausmaßes, sondern stellt uns in der Rolle als Unternehmer, Selbstständiger, Arbeitnehmer, Mieter, Vermieter und Verbraucher vor teilweise massive wirtschaftliche Probleme. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Kredite und Darlehensverträge
  • Forderungen von Lieferanten
  • Forderungen gegen Schuldner
  • Sozialabgaben und Steuern
  • Mietverhältnisse (Mieter und Vermieter)
  • Sanierung und evtl. Insolvenz
  • usw.

Die Politik versucht in der Corona-Krise, durch Hilfspakete für Kleinstunternehmen sowie mittlere und große Unternehmen, mittels Erleichterung der Bedingungen für Kurzarbeit, durch Gesetzesänderungen und Schutzmaßnahmen für Mieter und Vermieter, die Grundlagen dafür zu schaffen, die negativen wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern.

Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass hunderttausende entsprechender Anträge auf Hilfen und Kredite von Behörden und Ämtern kurzfristig bearbeitet und Hilfsgelder tatsächlich kurzfristig auch ausgezahlt werden.

Als Unternehmer gilt es, die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen für die Mitarbeiter und der Steuern im Blick zu halten. Die Beantragung von Kurzarbeit, Verhandlungen mit Banken, anderen Gläubigern, Kunden und Lieferanten sowie auch die unangenehmen Fragen eines Sanierungsbedarfes des Unternehmens und evtl. der Insolvenz sind rechtzeitig zu klären. Es ist ohne weiteres absehbar, dass für in der Praxis beteiligte Parteien und Institutionen „Zwischenlösungen“ gefunden werden müssen, welche kurzfristig nur einvernehmlich erzielt werden können.

Genau hier lauern jedoch erhebliche Gefahren, wenn zwischen den Beteiligten mehr oder weniger gut gemeinte jedoch nicht durchdachte und keineswegs rechtlich belastbare Regelungen getroffen werden, welche dann erhebliches neues Konfliktpotential hervorbringen und „zu einer Krise nach der Krise“ führen.

Eine andere besondere „Baustelle“ stellt das Verhältnis von Mieter und Vermieter dar. Es ist nun die Kündigung eines Mietverhältnisses (Wohnraummieter sowie gewerbliche Mieter) wegen Mietschulden untersagt, wenn der Grund für den Mietrückstand die Corona-Krise ist. Da der wirtschaftliche Druck jedoch sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite steigen wird, sind Konflikte zwischen Mietern und Vermietern vorprogrammiert. 

Wann ist ein Mietrückstand auf die Corona-Krise zurückzuführen? Wie kann der Mieter dies glaubhaft machen? Was kann der Mieter tun, wenn der Vermieter die neue gesetzliche Regelung missachtet? Was tut ein Vermieter, der selbst unter wirtschaftlichem Druck steht, weil er selbst Kredite zurückzahlen muss? Wie kann ein Missbrauch der Regelung auf Mieterseite begegnet werden?

So sind einerseits die rechtlich bestehenden Pflichten der beteiligten Parteien/Institutionen sowie die juristischen Fallstricke im Auge zu behalten, andererseits gilt es, wirtschaftlich für die Beteiligten belastbare und praktikable Lösung zu finden. Nur rechtlich umfassend und fundiert geprüfte Strategien unter Beachtung der konkreten Konstellation in der Sie sich als Privatperson, Selbständiger oder Unternehmer, Mieter und Vermieter befinden, können eine praktisch und rechtlich zielführende Lösung gewährleisten.

Wir würden uns freuen, Ihnen bei der rechtlichen Bewertung Ihrer Situation, der Gestaltung von Lösungen und der Durchsetzung Ihre Rechte in dieser schwierigen Lage behilflich sein zu können.



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