Corona - Testament und Patientenverfügung wichtiger denn je

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Corona hat uns vor Augen geführt, dass auf einmal die Welt ganz anders sein kann. Das Thema Krankheit und Tod ist damit viel präsenter in unser Leben gekommen. Es hat viele von uns zum Nachdenken bewegt. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und nicht zuletzt Testament sind Vokabeln, die in aller Munde sind. Was ist davon wirklich wichtig? Wer muss jetzt handeln? Was ist zu tun?

Die Antwort ist relativ einfach: jeder sollte jetzt handeln.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann jeder Anweisungen erteilen, wie in gesundheitlich wichtigen Situationen wie Krankenhausaufenthalt, künstliche Beatmung, künstliches Koma etc., zu verfahren ist. Da aber niemand die konkrete Situation oder Behandlungsmöglichkeit vorhersehen kann, ist die Patientenverfügung oft nicht für jede Situation ausreichend. Daher ist dieses Dokument nur untergeordnet wichtig. Viel wichtiger ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, in der eine bestimmte Vertrauensperson bevollmächtigt wird, die Entscheidung über die richtige Behandlung zu treffen. Diese Person ist dann in der Lage, auf die konkrete Situation, die vielleicht bei Erstellung der Patientenverfügung noch nicht vorstellbar war (Corona), individuell einzugehen und zu entscheiden. In einer Patientenverfügung können Sie dieser Person jedoch Ihre Grundvorstellungen an die Hand geben.

Vorsorgevollmacht, heute ein Muss.

Die Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht in der Lage ist. Es gibt verschiedene Gestaltungen einer solchen Vollmacht. Weit verbreitet sind Textbausteine, die man ankreuzen kann. Bei solchen Vollmachten ist der Dritte, gegenüber dem gehandelt werden soll (Arzt oder Krankenkasse, Bank, Behörde), jedoch nicht sicher, wer die Kreuze gesetzt hat und ob nicht nachträglich Seiten ausgetauscht wurden. Die Anerkennung einer solchen Vollmacht im Rechtsverkehr ist deshalb sehr unterschiedlich. Es ist folglich Vorsicht geboten.

An dieser Stelle hilft eine Unterschriftsbeglaubigung durch das Ortsgericht oder einen Notar. Zumindest ist dann sicher, wer das Dokument tatsächlich verfasst hat.

Eine juristische Beratung über den Inhalt der Vollmacht erfolgt bei einer reinen Unterschriftsbeglaubigung nicht.

Da eine Vielzahl an Formularen veröffentlicht ist, ist es schwer, die richtigen Textbausteine zusammenzustellen. Weil jedoch mit der Unterschrift unter eine Vollmacht sehr weitreichende rechtliche Konsequenzen verbunden sind, ist eine rechtliche Beratung über den Inhalt dringend anzuraten.

Lässt man die Vollmacht durch einen Notar erstellen (Beurkundung), ist die individuelle rechtliche Beratung über den Inhalt bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten. Ein solches Dokument genießt einen hohen Anerkennungswert.

Testament, aber richtig.

„Bei mir ist es ganz einfach,“ – „ich habe keine Kinder“ – „es erben sowieso meine Kinder“ – „ich bin ledig“ – „ich bin verheiratet“ – „ich bin noch zu jung“ – sind oft Argumente, darum viele Leute gar nicht oder zu spät zu an ein Testament denken.

Corona hat uns gezeigt, dass das Leben oft nicht vorhersehbar ist und der Sterbefall schneller als man denkt, sehr nahe kommen kann.

Auch wenn die vorgenannten Argumente zu treffen, ist bei näherem Hinsehen ein Testament wichtig.

Liegt kein Testament vor, tritt nämlich gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist manchmal sehr überraschend, wenn die Todesfälle nicht nach Lebensalter ein treten.

Ein Testament regelt die Erbfolge, auch wenn die Todesfälle nicht so eintreten, wie man sich das vorstellt. Oft muss bei der Testamentsgestaltung auch das Pflichtteilsrecht beachtet werden.

Wussten Sie, dass Geschwister kein eigenes Pflichtteilsrecht haben?

Wussten Sie, dass neben dem Ehegatten ohne Kinder auch die Eltern des Verstorbenen ein Erbrecht und gar ein Pflichtteilsrecht haben?

Wussten Sie, dass es keine gegenständliche Erbfolge gibt (Z. B. „Mein Sohn erbt das Haus und meine Tochter erbt das Bargeld“)?

Wussten Sie, dass die Formulierung „Mein Sohn soll nur seinen Pflichtteil erhalten“ als Vermächtnis ausgelegt werden kann?

Es gibt viele Stolpersteine, sodass es einfach klingt, ein Testament zu erstellen, aber ohne juristisches Fachwissen die Gefahr besteht, dass das Testament falsch formuliert oder die Formulierung nicht eindeutig ist.

In einem solchen Fall muss nach dem Tod bei Streit unter den Erben das Gericht eine Auslegung vornehmen. Der Richter versucht, nach gesetzlichen Auslegungsregeln und dem Wortlaut des Testaments herauszufinden, was der Testierende wohl gemeint hat. Der Einzige, der das genau wüsste, ist aber tot.

Um diese Situation zu vermeiden, ist dringender vorheriger rechtlicher Rat zu empfehlen.

Ich würde Ihnen gern einen Rechtstipp zur richtigen Erstellung eines Testaments geben. 

Da jedoch bei der Testamentsgestaltung auf die individuellen Lebensverhältnisse, die Verwandtschaftssituation, die Emotionen in der Familie, die Vermögensstruktur (auch steuerlich gesehen) und vor allem Ihre Vorstellungen zu achten ist, ist ein Textvorschlag nicht allgemeingültig möglich. Insbesondere bei größerem Vermögen, gehört ein Blick auf erbschaftsteuerliche Freibeträge dazu. Oftmals ist eine vorherige Vermögensübertragung (Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Umstrukturierung des Vermögens bei zu unterschiedlichem Vermögensumfang bei Ehegatten etc.) zu überlegen. Natürlich immer wieder mit dem Blick auf mögliche Trennung und Scheidung von Ehegatten oder den beschenkten Kindern.

Als Notarin und Fachanwältin für Erbrecht begegnen mir immer wieder Fälle, in denen man sagen könnte: „das hat der Erblasser bestimmt so nicht gewollt“. Dann ist es jedoch zu spät.

Ich kann nur den einen Rechtstipp geben: einmal zu einer Beratung durch einen Fachjuristen gehen und danach entspannt sagen: „Jetzt habe ich für mich und meine Erben alles bestmöglich erledigt.“

Und ganz zum Schluss noch ein Zuruf zu dem Argument „ich muss erst einmal genau überlegen und mir länger über das Thema Gedanken machen“: im Gespräch mit dem Mandanten ergibt sich oftmals sehr schnell, was dieser sich tatsächlich vorstellt- und meistens ist es gerade nicht die gesetzliche Erbfolge.

Ihre Aufgabe ist es lediglich, im Gespräch dem Juristen mitzuteilen, was Sie wollen oder auf gar keinen Fall wollen. Die Aufgabe des Rechtsanwalts oder des Notars ist es, Ihre Wünsche rechtssicher zu formulieren und umzusetzen.

Und wenn sich die Lebenssituation ändert, kann ein Testament jederzeit angepasst werden. Meistens ist die Neuerstellung dann gar nicht notwendig, sondern es genügt eine kleine Ergänzung.

Christiane Frey
Fachanwältin für Erbrecht
Notarin


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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