Coronavirus-Krise: Müssen Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Schaut man dieser Tage aus dem Fenster, sieht man überall erleuchtete Wohnungen, und man sieht Menschen, die an Tischen sitzen und konzentriert in ihre Laptops schauen: Homeoffice-Zeit in der Bundesrepublik. Hört man sich um, sprechen viele darüber, wie sehr sie das Homeoffice belastet – und ihre Familien. Hier sagt der Kündigungsrechtsexperte Anwalt Bredereck, wie man als Arbeitnehmer am besten auf eine Homeoffice-Anordnung des Chefs reagiert.

Zunächst: Ohne entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist man als Arbeitnehmer regelmäßig nicht zum Homeoffice verpflichtet! Der Arbeitsort ist regelmäßig beim Arbeitgeber, und wenn das Büro oder der Betrieb wegen der Corona-Situation schließen muss, hat der Arbeitgeber salopp gesagt Pech.

Möglicherweise darf der Arbeitgeber in dieser extremen Pandemie-Situation unter bestimmten Voraussetzungen ein Homeoffice auch ohne vertragliche Grundlage anordnen. Allerdings ist das umstritten, und es wäre meiner Ansicht nach jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer mit eigenem Büromaterial arbeiten soll.

Natürlich ist es gut, dem Arbeitgeber jetzt entgegenzukommen und aus Solidarität einer Homeoffice-Regelung zuzustimmen. Nur: Man sollte als Arbeitnehmer darauf achten, seine Grenzen der Belastbarkeit nicht auszureizen!

Daher: Überlegen Sie, ob Ihre typische Büroarbeit von zu Hause aus zu schaffen ist – gemeinsam mit Ihren Kindern, die jetzt mit Homeschooling kämpfen, oder von Ihnen die Aufmerksamkeit erwarten, die sie aus der Kita gewohnt sind.

Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber realistische Homeoffice-Zeiten! Sie kommen Ihrem Arbeitgeber auch damit regelmäßig entgegen. Selbst wenn Sie nur die Hälfte Ihrer Arbeitszeit arbeiten: Bestehen Sie auf volle Gehaltszahlung. Denn grundsätzlich muss der Arbeitgeber Sie am vereinbarten Arbeitsort beschäftigen. Wenn er das nicht kann, aus welchen Gründen auch immer, ist das sein Problem, nicht Ihres!

Durch eine längere Dauerbelastung durch Homeoffice und Kinderbetreuung riskieren Sie es, dass Ihre Fehlerquote bei der Arbeit steigt. Arbeitnehmer, die sich diesen Belastungen aussetzen, bekommen früher oder später Probleme im Job.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema