CS EUROREAL, SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest, DEGI – Stunde der Wahrheit?!

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Bereits bei einem der großen Immobilienfonds, dem Degi International, hat die Stunde der Wahrheit bereits geschlagen: Die Fondsverwaltung wurde gekündigt, der Fonds wird bis Oktober 2014 abgewickelt - erhebliche Verluste der Anleger stehen bevor!

Bei den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest und CS Euroreal wird es jetzt langsam ernst - eine Wiedereröffnung muss bis spätestens Mai 2012 erfolgen. Ob es soweit kommen wird, ist aber noch nicht abzusehen. Zumindest beim CS EUROREAL stehen hierfür die Chancen nicht schlecht. Durch den Verkauf einer Vielzahl von Immobilien konnte die Liquidität deutlich erhöht werden und liegt nun nach Auskunft der Fondsgesellschaft nicht weit von den benötigten ca. 30% Liquidität entfernt.

Allerdings steht noch der Verkauf weiterer Immobilien in den nächsten Wochen an. Ob diese die benötigten Erlöse erbringen werden bleibt zu hoffen. Sollte dies nicht gelingen, muss der Fonds abgewickelt werden. Da allerdings noch werthaltige Immobilien vorhanden sind, wird es wohl nicht zu einem Totalverlust für die Anleger kommen.

Bezüglich der Fonds SEB Immoinvest und KanAm Grundinvest liegen noch keinen verlässlichen Informationen darüber vor, ob durch den Verkauf von Immobilien die erforderliche Liquidität geschaffen werden kann, um eine Öffnung zu ermöglichen.

Anleger, die in die betroffenen Fonds investiert haben, sollten diese kritische Situation dazu nutzen, ihr Engagement zu überdenken. Häufig bieten sich gute Ansatzmöglichkeiten einer Rückabwicklung. Aus Gesprächen mit zahlreichen von uns vertretenen Mandanten wissen wir, dass bei der Vermittlung der Fonds häufig gegen Beratungs- und Aufklärungspflichten verstoßen worden ist. So wurde oftmals nicht über die Gefahr einer Schließung oder gar Rückabwicklung des Fonds und über an die Bank gezahlte Provisionen (sog. „Kick-Backs") aufgeklärt. Anleger, die ihre Fondsanteile ab 2009 erworben haben, hätten zudem über die generelle Krise der offenen Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise und bereits erfolgte Schließungen (z.B. bei DEGI INTERNATIONAL) informiert werden müssen.

Die Anleger sollten daher von einem im Kapitalmarktrecht versierten Anwalt die Möglichkeiten einer Rückabwicklung prüfen lassen. Die Kanzlei KKWV vertritt zahlreiche Anleger der betroffenen Fonds und hat Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Verjährung ist zu beachten

Für Anteile, die nach dem 01.01.2002 erworben wurden, gilt die allgemeine kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Umständen der Falschberatung erhalten hat, zu laufen. Bei Erwerb der Fonds über Banken und Sparkassen ist aber, wenn die Käufe vor dem 04.08.2009 erfolgt sind, die spezielle Verjährungsfrist des § 37a WpHG a. F. zu beachten. Diese stellt auf das Kaufdatum ab. Das bedeutet, dass hier je nach Erwerbszeitpunkt spätestens zum 04.08.2012 eine Verjährung der Ansprüche eintritt.

Kurzprofil: KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt der Tätigkeit.  Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki


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