Cum-Ex | Rechtsanwälte | Strafverteidigung | Steuerstrafverfahren

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Cum-Ex-Geschäfte / Dividendenstripping

Bei den sogenannten Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um eine Form des „Dividendenstrippings“. Bei diesem erfolgt der Verkauf einer Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenzahlung; kurz nach dem Termin der Dividendenzahlung erfolgt dann der Rückkauf. Die Cum-Ex-Variante des Dividendenstrippings besteht darin, dass es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer kam, obwohl diese nur ein einziges Mal abgeführt worden war. Wenn der Aktienverkauf durch einen Leerverkäufer abgewickelt wurde, der die Aktie in Wirklichkeit erst nach dem Zeitpunkt der Dividendenzahlung erwarb, war es möglich, dass sowohl der ursprüngliche Aktieninhaber als auch der Leerkäufer eine Kapitalertragssteuerbescheinigung erhielten. Die Folge war, dass die Finanzämter mehr Steuern erstatteten, als eingenommen worden waren. Ob diese Konstruktion legal gewesen ist oder ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, hat die Rechtsprechung bislang noch nicht eindeutig und abschließend entschieden. Ich bin der Ansicht, dass sich die in Cum-Ex-Geschäften involvierten Investmentbanker überwiegend nicht strafbar gemacht haben. Man könnte jedoch der Auffassung sein, dass sich die betreffenden Investmentbanker wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht haben. Investmentbanker sollten sich daher unverzüglich nach Einleitung der strafrechtlichen Ermittlungen anwaltlich erstberaten lassen.

Zivilrechtliche Ansprüche der Anleger bei Cum-Ex-Deals

Es stellt sich auch die Frage, ob wegen versagten Anrechnungen der Kapitalertragssteuer seitens des Finanzamts Schadensersatzansprüche der beratenen Anleger bestehen.

Steuerstrafverfahren vor dem Landgericht Bonn

Seit diesem September stehen zwei Investmentbanker vor dem Landgericht Bonn unter Anklage. Ihnen wird vorgeworfen, den deutschen Staat innerhalb des Zeitraums von 2006 bis 2011 durch Cum-Ex-Geschäfte um 440 Millionen Euro geschädigt zu haben.

Durchsuchung der Commerzbank-Zentrale in Frankfurt am Main

Jüngst fanden Durchsuchungen der Commerzbank-Zentrale in Frankfurt am Main durch die Staatsanwaltschaft Köln statt. Ob hier allerdings eine Strafbarkeit der betroffenen Investmentbanker vorliegt, ist fraglich, zumal die Cum-Ex-Geschäfte über einen langen Zeitraum von der Legislative geduldet wurden und namhafte Anwaltskanzleien in ihren Gutachten davon ausgingen, dass hier eine Gesetzeslücke gegeben sei und kein Gesetzesverstoß befürchtet werden müsse. Auch die zivil- und steuerrechtliche Situation ist letztlich unklar.

Bundesweite Strafverteidigung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals

Beide Rechtsanwälte der Kanzlei bieten eine bundesweite Strafverteidigung im Zusammenhang mit bereits stattgefundenen Cum-Ex-Deals an.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh vertreten betroffene Investmentbanker im Hinblick auf sämtliche steuerrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte.

Mitgliedschaften

Mein Kollege, Herr Rechtsanwalt Fathieh, ist Mitglied in

  • der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht;
  • der International Fiscal Association;
  • der Deutschen Steuerjuristische Gesellschaft e.V. (DStJG);
  • der Wirtschaftstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).

Auftritte in den Medien

Mein Kollege, Herr Rechtsanwalt Fathieh, war zu der Thematik strafbefreiende Selbstanzeigen insgesamt vier Mal im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als Rechtsanwalt zu sehen und wurde auch von der Zeit Online und dem Manager Magazin Online zu dieser Thematik als Rechtsanwalt befragt und zitiert.

Bundesweite zivilrechtliche und steuerrechtliche Vertretung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals

Die Rechtsanwälte der Kanzlei bieten auch bundesweit Beratung und Vertretung im Zuge von bereits stattgefunden Cum-Ex-Deals an.

Foto(s): Kanzlei Fathieh

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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