Cybermobbing in sozial Netzwerken wie Facebook, Instagram oder TikTok – Was Betroffene tun können

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Die Corona-Pandemie hat vieles verändert. Laut einer aktuellen Studie haben auch die Fälle von Cybermobbing stark zugenommen. Betroffene, Eltern, Lehrkräfte oder Arbeitgeber fühlen sich demnach oft hilflos.

Was ist Cybermobbing überhaupt?

Cybermobbing findet am häufigsten in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder TikTok statt. Cybermobbing kann in vielen unterschiedlichen Formen auftreten, zum Beispiel wie folgt:

Es werden beleidigende Äußerungen an Pinnwände oder unter Fotos der „Opfer“ gepostet

  • Es werden „Fake-Profile“ erstellt, über die etwa peinliche oder intime Bilder veröffentlicht werden
  • Es wird gemeinsam mit weiteren „Mobbern“ ein sogenannter „Shitstorm“ ausgelöst;
  • Es werden Bilder des „Opfers“ bearbeitet, manipuliert und veröffentlicht.

Cybermobbing kann jeden treffen und zwar Personen jeder Altersklasse und jeder Berufsgruppe. Cybermobbing trifft die Betroffenen besonders stark, da die Mobbingattacken auch zuhause weiter gehen und nicht nur in der Schule oder am Arbeitsplatz stattfinden. Laut einer aktuellen Studie ist fast jeder fünfte Schüler bereits „Opfer“ von Cybermobbing geworden.

Cybermobbing – was Betroffene tun können

„Cybermobber“ nutzen die Anonymität des Internets aus und fühlen sich daher sicher. Schutzlose sind Betroffene aber bei weitem nicht, denn Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und den Schutz der Betroffenen gestärkt.

Die Handlungsmöglichkeiten für Betroffene sind vielschichtig. Betroffene können etwa: 

  • mit einer Vertrauensperson sprechen und um Hilfe bitten. Eine Vertrauensperson kann neben den Eltern, die beste Freundin oder der beste Freund sein;
  • mit der Lehrerin / dem Lehrer oder dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin sprechen und um Hilfe bitten;
  • Hilfe bei der Schülervertretung oder dem Personalrat suchen;
  • die Mobber direkt ansprechen.

Cybermobbing – auch ein Anwalt kann helfen

Sollten die vorstehenden Maßnahmen das Cybermobbing nicht beenden oder hat das Cybermobbing bereits ein erhebliches Ausmaß erreicht, kann auch ein Anwalt helfen.

Ein Anwalt kann Opfer von Cybermobbing auf unterschiedlichste Weise helfen, insbesondere kann er die folgende Rechte des Betroffenen durchsetzen:

  • Löschung von Fake-Profilen;
  • Löschung von manipulierten, peinlichen oder intimen Bildern;
  • Löschung der Beleidigungen
  • Durchsetzung der zukünftigen Unterlassung
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Ferner kann der Anwalt die IP-Adresse der unbekannten Täter sicherstellen und über den Provider die anonymen Täter ausfindig machen.

Zu beachten ist, dass die Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich die Täter des Cybermobbings tragen.

Sollten Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Opfer von Cybermobbing sein, berate ich Sie gerne.

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



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