d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - Vorstandsvorsitzender beurlaubt / d.i.i. Invest GmbH - keine Vergütung

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Laut Pressemitteilung der d.i.i. Unternehmensgruppe wurde der Vorstandsvorsitzende der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Da muss einiges vorgefallen sein. Auch der vorläufige Insolvenzverwalter der d.i.i. Investment GmbH / d.i.i 14. Neubau E GmbH meldet sich zu Wort. Lesen Sie hier die neusten Entwicklungen bei der d.i.i. Unternehmensgruppe.  

1. d.i.i Deutsche Invest Immobilien AG 

a) Vorstandsvorsitzender der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG mit sofortiger Wirkung beurlaubt

Damit hatte auch ich nicht gerechnet - vor allem nicht mit dieser Begründung. In der Pressemitteilung der d.i.i. Unternehmensgruppe vom heutigen Tage heißt es: 

"Bei Prüfungen im Zuge des Insolvenzverfahrens der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG sind Unregelmäßigkeiten aufgefallen, die nun vertieft weiter untersucht werden. Vor diesem Hintergrund haben sich die Insolvenzverwalterin Dr. Romy Metzger und Frank Wojtalewicz, Vorstandsvorsitzender der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG auf eine Beurlaubung des Managers mit sofortiger Wirkung verständigt. Zu Details machte die Insolvenzverwalterin keine Angaben. 

Sie betonte jedoch, dass die Vorkommnisse in keinem Zusammenhang mit dem Compliance-Fall aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag stehen. „Es bestehen Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten. Wir prüfen detailliert die entsprechenden Sachverhalte“, sagt Metzger. „Etwaige Maßnahmen in diesem Zusammenhang haben keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der d.i.i.-Gruppe und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens.“

Ob man sich auf die Beurlaubung gemeinsam verständigt hat oder ob das nur freundlich umschrieben ist, ist im Grunde genommen egal. Tatsache ist, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin, Dr. Romy Metzger, Sachverhalte mit Unregelmäßigkeiten ermittelt hat, zu denen weitere Untersuchungen erforderlich sind und bei denen offensichtlich es von Nachteil sein könnte, wenn der Vorstandsvorsitzende hier noch aktiv tätig ist. Das kann schon mal vorkommen bei einer Insolvenz, aber es passiert doch nicht so häufig. 

Vielmehr beschäftigt mich die Tatsache, dass diese "Unregelmäßigkeiten" auf eine Zeit vor den sog. Compliance-Fall zurückgehen sollen. Dabei handelt es sich um Unregelmäßigkeit bei Zahlungen für Dienstleister, die sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen auf den Plan gerufen hat. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - welche Auswirkungen hat der Insolvenzantrag auf die Fonds? (anwalt.de)

Verwunderlich ist dabei, dass es eben nicht um diese Vorgänge geht, sondern um einen anderen Punkt. Was genau das ist, darüber könnte man im Moment trefflich spekulieren, und das bringt im Moment niemandem etwas. 

b) Was bedeutet das für die AnlegerInnen der Fonds? 

Die AnlegerInnen der einzelnen Fonds sind von dieser Personalie zunächst erst einmal nicht betroffen. Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hat mit den Fonds erst einmal direkt nichts zu tun. Die Fonds selbst worden bis zu deren Insolvenzantrag von der d.i.i. Investment GmbH als AIF-KVG vertreten bzw. wurde die Fonds von dieser verwaltet. Nun hat die CACEIS Bank S.A. so lange die Verwaltung übernommen, bis ein neuer AIF-KVG installiert wurde. 

Je nachdem, um welche "Unregelmäßigkeiten" es sich handelt kann das aber auch direkten Einfluss auf die Fonds und/oder Ansprüche der AnlegerInnen haben. Hierzu muss aber die weitere Prüfung abgewartet werden. 

2. d.i.i. Invest GmbH / d.i.i 14. Neubau GmbH 

a) Vorläufiger Insolvenzverwalter meldet sich

Es wurde lange und viel darüber spekuliert, warum die d.i.i. Investment GmbH als AIF-KVG überhaupt einen Insolvenzantrag gestellt hatte. Darüber gibt es nun Gewissheit. In der Pressemitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Herrn Miguel Grosser vom 25.04.2024 heißt es: 

"Die d.i.i. Investment GmbH erzielte nach den bislang vorliegenden Zahlen 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 16,3 Mio. Euro vor allem aus Vergütungen für die Verwaltung der Investmentvermögen (Asset Management Fees) sowie aus Vergütungen für die Zeichnung von Investmentfondsanteilen bzw. für die Investoren- und Objektbetreuung. Zuletzt konnten einige der Investmentvermögen die verschiedenen an die Gesellschaft zu leistenden Vergütungen wegen Liquiditätsschwierigkeiten nicht mehr bezahlen. Vor diesem Hintergrund sah die BaFin eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte sowie für die Erfüllung anderer Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern und stellte Insolvenzantrag."

Mit dieser Begründung hatte ich nicht gerechnet. Ich bin davon ausgegangen, dass die Insolvenz der d.i.i. Investment GmbH eher ein Versuch sein könnte, diese aufgrund des möglichen Compliance-Falles aus der Schusslinie zu nehmen. Nun stellt sich aber heraus, dass die d.i.i. Investment GmbH als AIF-KVG von insgesamt 16 Fonds. Im Zuge dessen hat sie nach den dortigen Angaben über 16 Mio. € an Vergütungen erhalten. Diese konnten nun offenkundig bei einigen Investmentgesellschaften nicht mehr gezahlt werden. Das passt dazu, dass es für einige der Fonds derzeit kritisch aussieht. Für den den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co Geschlossene Immobilien KG soll bereits ein Insolvenzantrag in Vorbereitung sein. 

Einzelheiten hierzu und welche Fonds noch "im Feuer" stehen, können Sie hier nochmals nachlesen: 

d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG/Insolvenzantrag für Objektgesellschaft - ist das erst der Anfang? (anwalt.de)

Wenn es aber nur um 4 der insgesamt 16 Fonds schlecht bestellt ist, ist fraglich, wie allein diese 4 dazu führen sollen, dass die gesamte AIF-KVG zahlungsunfähig wird. Offenkundig konnten auch weitere Fonds ihre Vergütung nicht zahlen. 

b) Insolvenz der d.i.i. 14. Neubau E GmbH

Neben der d.i.i. 14. GmbH & Co Geschlossene Immobilien KG soll auch für deren Objektgesellschaften Insolvenzantrag gestellt werden. Die "E"-Gesellschaft ist offenkundig die erste davon. Der dortige Insolvenzantrag wird wie folgt begründet: 

"Auch für die Objektgesellschaft d.i.i. 14. Neubau E GmbH, Gräfelfing, wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main nun die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Miguel Grosser als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Hintergrund dafür sind die aktuell sehr schwierigen Marktbedingungen für Neubauprojekte.   Weitere Informationen: 

Auch in diesem Verfahren hat der vorläufige Insolvenzverwalter Miguel Grosser bereits Maßnahmen ergriffen, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und zum Schutz der Gläubiger vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Er führt gegenwärtig Gespräche, um sowohl die  d.i.i. Investment GmbH wie auch die d.i.i. 14. Neubau E GmbH zu stabilisieren. Ziel ist, in Abstimmung mit der Finanzaufsicht BaFin im weiteren Verlauf der Insolvenzverfahren eine ordnungsgemäße Abwicklung bzw. Übertragung der Geschäftstätigkeit zu erreichen."

Problematisch an diesem Punkt ist, dass die "schwierigen Bedingungen" für Neubauprojekte in nächster Zeit unter Umständen nicht besser werden. Ob hier eine Übertragung der Geschäftstätigkeit überhaupt möglich ist bzw. nur eine Abwicklung möglich, ist daher fraglich. 

c) Wie geht es für die FondsanlegerInnen weiter? 

Sollte es zu einer "Abwicklung" der Geschäftstätigkeit der Objektgesellschaften kommen, wäre das natürlich das denkbar schlechteste Szenario. Für die AnlegerInnen in Form von Kommanditisten wäre dies unter Umständen mit einem Totalverlust verbunden. Das wird sich in der nächsten Zeit zeigen. Möglich ist dieses worst-case-Szenario inzwischen schon. 

3. Informiert bleiben, Handlungsoptionen checken

Nahezu täglich muss die Lage bei der d.i.i. Unternehmensgruppe neu bewertet werden. Die Beurlaubung des Vorstandsvorsitzenden ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, auch wenn er einvernehmlich erfolgt sein sollte. 

Sie sollten wissen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie in Ihrem konkreten Fall haben und sich auf den denkbar schlechtesten Fall vorbereiten. Dazu gehört es, mögliche Anspruchsgegner und Ansprüche zu untersuchen und auch die Kostenübernahme einer Rechtsschutzversicherung bereits jetzt zu überprüfen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie angesichts der aktuellen Entwicklungen in Ihrer konkreten Beteiligung tun können, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .

Foto(s): Bild von Greg Bierer auf Pixabay


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