Darf der Vermieter eine Kameraattrappe im Miethaus aufhängen?

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Kamera-Attrappe ja oder nein?

Das Amtsgericht Schöneberg (Az.: 103 C 160/14) hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Einbau einer Kameraattrappe im Mietshaus durch den Vermieter erlaubt ist.

Hintergrund der Entscheidung war, dass der Vermieter nach mehrfachem Vandalismus im Eingangsbereich des Miethauses eine Kameraattrappe installiert hatte. Ein Mieter verlangte die Entfernung der Kameraattrappe, da er sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Der Vermieter verweigerte den Abbau mit dem Argument, dass es sich lediglich um eine Attrappe handelt.

Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Kamera-Attrappe

Den geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung lehnte das Gericht ab, da eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht gegeben ist. Die Kameraattrappe befand sich vorliegend zwar im Eingangsbereich und erweckte rein äußerlich den Anschein einer funktionsfähigen Überwachungskamera. Da dem Mieter jedoch bekannt war, dass es sich lediglich um eine Attrappe handelte, wusste er auch, dass damit keine faktische Überwachung stattfinden konnte. Der Anspruch auf Unterlassung konnte in diesem Fall auch nicht darauf gestützt werden, dass ggf. schon bei Attrappen ein sogenannter Überwachungsdruck entsteht.

Ein Unterlassungsanspruch konnte auch nicht damit begründet werden, dass die Besucher des Hauses oder andere Mieter die Kameras für tatsächlich funktionierende Videokameras halten. Der hier klagende Mieter kann also nicht die Rechte Dritter für sich geltend machen.

Letztlich überzeugte das Gericht auch nicht das Vorbringen des Klägers, dass die Attrappen jederzeit gegen funktionsfähige Kameras ausgetauscht werden können. Eine solche akute Gefahr bestehe nicht.

Fazit

Das Amtsgericht Schöneberg entscheid mit Urteil Az.: 102 C 160/14, dass ein Wohnungsmieter nicht vom Vermieter verlangen kann, eine im Hauseingang angebrachte Kameraattrappe zu beseitigen.

Zu beachten

Ob Mieter Kamera-Attrappen im Mietshaus dulden müssen oder nicht, wird von den Gerichten derzeit nicht einheitlich beurteilt.


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