Das Arbeitszeugnis – Darauf haben Sie zu achten!

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Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Die enorme Wichtigkeit eines Arbeitszeugnisses bei Bewerbungen darf ein Arbeitnehmer in Deutschland nicht unterschätzen.

Das Arbeitszeugnis dient dem Nachweis für bisher erbrachte Arbeitsleistungen bei vorherigen Arbeitgebern und ist ein Dokument, welches potentiellen Arbeitgebern bei den Bewerbungen einen Eindruck von den Fähigkeiten des Bewerbers gibt. Kurzum ist das Zeugnis der Schlüssel zum Job bzw. zum Vorstellungsgespräch.

Nicht selten kommen Arbeitnehmer in meine Kanzlei und bitten um Prüfung des Arbeitszeugnisses.

In den meisten Fällen fällt die Gesamtleistungsbeurteilung zwar auf den ersten Blick gut aus, der sich aber im Text in keiner Weise widerspiegelt.

Diese Fehler entstehen gerade bei vielen kleinen Arbeitgebern aus bloßer Unkenntnis. Arbeitgeber kopieren vermeintlich gute Zeugnisse aus dem Internet, ohne zu wissen was dort tatsächlich geschrieben steht.

Arbeitnehmer werden oft von Arbeitgebern aufgefordert ihr eigenes Zeugnis zu schreiben, mit oftmals katastrophalen Ergebnissen.

Darüber hinaus sind in bestimmten Branchen und Berufsfeldern bestimmte Fähigkeiten in einem Zeugnis unbedingt zu nennen (branchenübliche Formulierungen). Werden diese einfach weggelassen, dann stellt diese Auslassung eine Benachteiligung des Arbeitnehmers dar.

Bei der Sekretärin darf die Zuverlässigkeit und die Sorgfalt nicht unerwähnt bleiben, bei Rezeptionisten oder Versicherungsmaklern muss die Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit erwähnt werden, bei Bänkern, Juristen und anderen hochqualifizierten Berufen müssen die analytischen Fähigkeiten sowie das Urteils- und Auffassungsvermögen eine Erwähnung in Zeugnis finden.

Auch wenn die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast auferlegt, indem der Arbeitnehmer beweisen muss, dass er besser als die Note 3 ist, empfiehlt sich in den meisten Fällen dennoch ein Weg vor das Arbeitsgericht, da in Güteterminen oft viel erreicht wird, bis hin zu einer besseren Note und der Ausformulierung des Zeugnistextes.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kanzlei Julia Dehnhardt


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