Das neue Einbürgerungsrecht tritt in Kraft!

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit längerer Zeit haben wir auf das neue Recht zur Einbürgerung gewartet. Nun tritt das neue Gesetz endlich zum 26.06.2024 in Kraft.


Die wesentlichen Auswirkungen:

1.) Grundsätzlich wird die Mehrstaatigkeit akzeptiert. Man muss sich nun nicht mehr entscheiden, ob man seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben will und muss auch nicht mehr das lange Verfahren bei der Behörde des Heimatstaates durchlaufen, um aus der Staatsangehörigkeit entlassen zu werden.


2.) Die notwendigen Warte-/ Aufenthaltszeiten wurden gekürzt. Nunmehr ist es grundsätzlich schon nach 5 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland möglich, eingebürgert zu werden. Bei besondere Integrationsleistungen (wie z.B. Deutschkenntnisse C1) kann eine Einbürgerung auch schon nach 3 Jahren erfolgen


3.) neu ist auch, dass die "ausreichenden" deutschen Sprachkenntnisse nicht mehr verlangt werden, wenn der Erwerb dieser Sprachkenntnisse "trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich ist oder dauerhaft wesentlich erschwert ist." Dann genügt es nämlich, wenn man sich "ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen" kann. 


4.) Eine Erleichterung bei den Sprachkenntnissen gilt auch bei den sogenannten "Gastarbeitergeneration" und "Vertragsarbeiter" weil diese damals nur wenig Integrationsangebote erhalten haben.


Die Antragssituation:

In München beim KVR dauert es bislang schon in vielen Fällen 12 bis 18 Monate für den Einbürgerungsprozess. Diese Zeiten dürften sich wahrscheinlich noch verlängern. Wie schnell die Ausländerbehörden in den Landratsämtern die neuen Regelungen umsetzen und Anträge bearbeiten, bleibt abzuwarten.

Foto(s): Randhir Dindoyal

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Randhir Kumar Dindoyal

Beiträge zum Thema