Das Recht auf Einbürgerung ist ein Menschrecht

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Ausländer haben einen rechtlichen Anspruch auf die Einbürgerung, daher ist der Staat als ein soziales rechtlich gestaltetes Kollektiv von Menschen (das Staatsvolk) nicht berechtigt, das Menschenrecht auf Erwerb der Staatsangehörigkeit gemäß Art. 15 I der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu verletzen.

Völkerrechtlich stellt die Staatsangehörigkeit das rechtliche Band dar, welches der Beziehung von Individuum und Staat Ausdruck verleiht und das Individuum zum Staatsvolk zusammenfasst. Art. 15 formuliert das Recht eines jeden Individuums seine oder ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Dieses Rechts beinhaltet den Erwerb einer Staatsangehörigkeit, die Beibehaltung dieser Staatsangehörigkeit und auch den Wechsel der Staatsangehörigkeit.

Der dritte Aspekt, der Wechsel der Staatsangehörigkeit ist nicht einheitlich im Europäischen Übereinkommen für Staatsangehörigkeit geregelt, während er in der Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen in Art. XIX, die Rassendiskriminierungskonvention in Art. 9 und die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Art. 18 deutlich zur Geltung kommt.

Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt:
Abs. 1: „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.“
Abs. 2: „Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.“ 

Das Recht auf Einbürgerung ist als Menschenrecht auf Staatsangehörigkeit festgelegt, wobei es dafür keine völkerrechtliche Verbindlichkeit gibt, da es sich um eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen handelt.

In Amerika hingegen ist das Menschenrecht auf Staatsangehörigkeit festgelegt : “It is generally accepted today that nationality is an inherent right of all human beings”.

Souveräne Staaten haben dank der Menschenrechte deren konservative Barrieren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit geändert, um damit den Erhalt der Einigkeit, des Rechts und des Friedens zu sichern.

Dr. Dr. Iranbomy Rechtsanwalt für das Einbürgerungsrecht und Anti-Diskriminierungsrechtsanwalt hilft Ihnen, Ihr Recht auf Einbürgerung durchzusetzen.


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