Datenschutz: Bundesregierung muss Facebook-Auftritt abschalten

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt aufgefordert, die Facebook-Seite der Bundesregierung innerhalb von vier Wochen abzuschalten.

Hierzu hat der BfDI dem Bundespresseamt (BPA)  einen 44-seitigen Bescheid geschickt, in dem moniert wird, dass das BPA fahrlässig gegen seine Pflichten aus der DSGVO verstoße, namentlich die Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Absatz 2 DSGVO. Danach müsse das BPA nachweisen, dass die Grundsätze der DSGVO eingehalten werden, was wohl bisher nicht geschehen sei. Nach Ansicht des BfDI fehle es an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Außerdem sei schon lange darauf hingewiesen worden, „dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz“, sagt Kelber.

So müsse für die Verwendung nicht erforderlicher Cookies eine Einwilligung eingeholt werden, was bei Facebook nicht der Fall sei.

Schon Mitte 2021 hatte Kelber mitgeteilt, dass gegen Facebook-Auftritte vorgegangen werden soll.  Es wurden zwar Maßnahmen angekündigt, aber das BPA hatte bislang lediglich die Funktion „Insights“ von Facebook abgeschaltet.

Der BfDI ist der Ansicht, dass es in der Verantwortung der Behörden stehe, „sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten“. Da es bei Facebook jedoch aufgrund der umfassenden und teils auch intransparenten Datenverarbeitung nicht möglich sei, dies einzuhalten, müsse man den Betrieb der Facebook-Seite daher einstellen.

Das Bundespresseamt kann innerhalb eines Monats gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten vorgehen.

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