Der Arbeitnehmer macht einen Fehler: Darf der Arbeitgeber ihm dafür kündigen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Der Buchhalter verrechnet sich, der Installateur isoliert nicht richtig, der Pfleger vergisst die Medikation: Es gibt viele Gelegenheiten, Fehler bei der Arbeit zu machen. Wann man dafür gekündigt werden darf, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Grundsätzlich gilt: In Berufen mit viel Verantwortung können selbst kleinste Fehler die Kündigung rechtfertigen. Wie bei einem Piloten, dem grundsätzlich für kleinste Unachtsamkeiten beim Sicherheitscheck gekündigt werden darf.

Geht es beim Job nicht um Leib und Leben, wird der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter wegen eines Fehlers regelmäßig nicht ohne vorherige Abmahnung kündigen dürfen. Ob es mehrerer Abmahnungen bedarf, hängt davon ab, wie Folgenschwer die Fehler sind, beziehungsweise sein können.

Der Pfleger, der die Medikamentenbox vergisst, wird vielleicht beim zweiten Fehler dieser Art – nach Abmahnung – gekündigt werden dürfen. Handelt es sich um lebenserhaltende Medikamente, kann es sein, dass nur ein Fehler für die Kündigung ausreicht.

Fehler bei der Buchhaltung oder schlampiges Arbeiten im Handwerk rechtfertigen meist erst dann eine Kündigung, nachdem der Arbeitgeber die Fehler mehrmals abgemahnt hat.

Gehört eine bestimmte Fehleranfälligkeit bei der Tätigkeit dazu, wird man für das Auftreten üblicher Fehler regelmäßig nicht abgemahnt werden dürfen, so dass hier regelmäßig keine Kündigung droht. Ein Beispiel ist der Ausschuss bei einer Fließbandtätigkeit. Liegt dieser im Rahmen des Üblichen, wären Abmahnung und Kündigung unwirksam.

Etwas anderes gilt, wenn die Fehlerhäufigkeit bei einem Mitarbeiter deutlich von derjenigen der anderen Kollegen abweicht. Bevor hier aber abgemahnt oder gekündigt werden darf, wird der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter meist zuerst neu einweisen müssen. Bei Arbeiten, die höchste Konzentration über eine längere Dauer erfordern, wird man für üblich auftretende Fehler grundsätzlich auch nicht gekündigt werden dürfen.

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