Der Arbeitsvertrag

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  1. Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen.
  2. Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren.
  3. Der Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, allerdings hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen.
  4. Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ist Sorgfalt geboten, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass einzelne Klauseln unwirksam sind.
  5. Für den Arbeitnehmer lohnt es sich regelmäßig, zunächst genau zu prüfen, ob eine für ihn nachteilige Regelung im Arbeitsvertrag überhaupt wirksam ist. Falls nicht, kann er den Arbeitsvertrag unterzeichnen und später wegen der Unwirksamkeit der Regelung ungehindert seine Rechte einfordern.
  6. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit vereinbart.
  7. Arbeitsverträge können auch befristet abgeschlossen werden. Hier sind allerdings diverse gesetzliche Regelungen zu beachten.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

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