Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft kommt

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Ca. 100.000 in der Fleischwirtschaft tätige Arbeitnehmer können sich freuen; das Ende des Lohndumpings ist absehbar. Die Bundesregierung billigte Ende Februar die Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Damit wird voraussichtlich ab Herbst 2014 der Mindestlohn 7,75 € brutto die Stunde betragen.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren bis Juli 2014 abzuschließen. Der zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft NGG geschlossene Mindestlohntarifvertrag soll dann für allgemeinverbindlich erklärt werden. Es ist zu erwarten, dass auch der Bundesrat noch zustimmen wird.

Beabsichtigt ist, dadurch die Lohnuntergrenze bis Dezember 2016 in 3 Schritten auf 8,75 € anzuheben. Der Mindestlohn soll auch für die etwa 15.000 Werkvertragskräfte in Schlachthöfen gelten.

Diese Entwicklung wird nicht nur vom im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer tätigen Rechtsanwalt beobachtet, um rechtzeitig Ansprüche der in der Fleischwirtschaft Beschäftigten zu sichern.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge finden auf alle Arbeitsverhältnisse des Geltungsbereichs Anwendung, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglieder sind oder nicht. Da Tarifverträge in der Regel auch Ausschlussfristen enthalten, ist die rechtzeitige Wahrung der Interessen wichtig.

Darauf ist zu achten; ferner ist entsprechend darüber zu informieren.

Rechtsanwalt Volker Weinreich

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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