Der Personalrat

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  • Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Dem Personalrat stehen Beteiligungsrechte zu. Die Personalratswahlen finden alle vier Jahre statt. In Betrieben des privaten Rechts wird ein Betriebsrat gewählt.
    Die Rechte des Personalrats sind im Bundespersonalvertretungsgesetz, den einzelnen Personalvertretungsgesetzen der Bundesländer und der hierzu ergangenen Rechtsprechung geregelt.
    Die Beteiligungsrechte des Personalrats reichen von Informationsrechten (z.B. über den Umfang, Zeitpunkt und Zeitraum einer möglichen Personalreduzierung), über Beratungsrechte (z.B. bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes), Anhörungsrechte (z.B. bei grundlegenden Änderungen des Arbeitsablaufes oder Arbeitsverfahren) bis hin zu Mitwirkungsrechten (z.B. bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen oder der Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten) und Mitbestimmungsrechten (z.B. bei der Einstellung, Versetzung oder Beschäftigung über das Rentenalter hinaus).
    Die Beteiligungsrechte stehen dem Personalrat sowohl bei den Beamten als auch bei den Arbeitnehmern einer öffentlichen Dienstelle zu.
    Unterliegt eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahme der Mitbestimmung, so muss die Zustimmung des Personalrats eingeholt werden. Wird die Zustimmung mit Begründung nicht erteilt, so entscheidet im Streitfall die Einigungsstelle.
    Der Personalrat hat ein Initiativrecht, das es ihm ermöglicht, die Durchführung von Mitbestimmungsverfahren eigeninitiativ zu erzwingen - auch dann, wenn noch keine Maßnahme geplant ist. Die Initiativrechte sind in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sehr unterschiedlich ausgestaltet.
    Neben den Beteiligungsrechten hat der Personalrat allgemeine Aufgaben. Zu diesen gehört es, Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen zu nehmen und diese zu verhandeln.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

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