Kündigungsgrund muss dem Personalrat mitgeteilt werden

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Arbeitgeber muss dem Personalrat (oder Betriebsrat) die Gründe für eine Kündigung mitteilen. Sonst ist die Kündigung unwirksam.

Über einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 11. Dezember 2019 zu entschieden.

Land Brandenburg schloss auf rechtsextreme Gesinnung

Im entschiedenen Fall geht es um einen Lehrer, der beim Land Brandenburg angestellt war. Nachdem sich herausstellte, dass er mehrere rechtsextreme Tattoos trug, wurde ihm gekündigte. Es ging dabei um einen Schriftzug („Meine Ehre heißt Treue“) und zwei Symbole („Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“). In der Begründung der Kündigung berief sich das Land Brandenburg u. a. darauf, dass der Arbeitnehmer wegen seiner rechtsextremen Gesinnung für den Schuldienst nicht geeignet sei.

Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung und verlangte, weiter als Lehrer arbeiten zu dürfen.

Personalrat nicht angehört: Kündigung unwirksam 

Das LAG Berlin Brandenburg erklärte die Kündigung für unwirksam.

Die fehlende Eignung für den Schuldienst könne nicht als Kündigungsgrund dienen, da dieser Grund dem Personalrat nicht mitgeteilt worden sei. Grundsätzlich seien im Kündigungsschutzprozess nur solche Gründe verwertbar, die dem Personalrat (oder Betriebsrat) vorher mitgeteilt worden seien.

Der Arbeitgeber habe dem Personalrat lediglich mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer die rechtsextremen Tattoos öffentlich gezeigt habe. Dieser Grund trage jedoch die Kündigung nicht, da diesbezüglich vorher eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen.

Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist zu wissen, ob dem Personal- oder Betriebsrat die Kündigungsgründe präzise mitgeteilt wurden, da davon die Wirksamkeit der Kündigung abhängt.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019, Aktenzeichen 15 Sa 1496/19.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Heinzelmann

Beiträge zum Thema