Der rauchende Mieter

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Das Amtsgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass die Kündigung, die eine Vermieterin gegenüber ihrem rauchenden Mieter ausgesprochen hat, wirksam ist. Fragen und Antworten zu dem Urteil mit Rechtsanwältin Silke Steinbrenner von der Kanzlei Wohlfeil in Gießen.

Frage: Welche Bedeutung hat das Urteil für Mieter und Vermieter? Muss jetzt jeder Raucher mit der Kündigung rechnen?

Steinbrenner: Sicher nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Rauchen in einer Mietswohnung grundsätzlich erlaubt ist. Mit einem rauchenden Mieter muss sich also der Vermieter abfinden.

Frage: Und warum hat das Amtsgericht hier zugunsten der Vermieterin entschieden?

Steinbrenner: Die Vermieterin hat nicht wegen des Rauchens an sich gekündigt, sondern weil der Mieter, ein starker Raucher, seit dem Tod seiner Frau nicht mehr ausreichend gelüftet hat. Damit gehe eine unzumutbare und gesundheitsgefährdende Belastung der übrigen Mieter mit einher.

Frage: Und das muss nicht geduldet werden?

Steinbrenner: Nein, laut dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf nicht. Schließlich leben noch andere Parteien in dem Haus, die weder die Geruchsbelästigung noch die Gesundheitsgefährdung hinnehmen müssen.

Frage: Und die Tatsache, dass das Rauchen eigentlich erlaubt ist, spielt dann keine Rolle?

Steinbrenner: Doch, dieser Umstand ist in der Urteilsfindung berücksichtigt worden. Allerdings ist der Schutz der Mieter vorrangig vor der allgemeinen Handlungsfreiheit des rauchenden Mieters. Dieser hat mittlerweile übrigens Berufung gegen das Urteil eingelegt.


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