Der Schatz im Kamin

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Ein wahrer Glückskauf - nicht wegen des günstigen Preises. Bei den Umbauarbeiten findet der glückliche Neu-Eigentümer in einem Wandkachelofen zwei Stahlkassetten. Inhalt: Bargeld in Höhe von 303.700 DM. Und nun?

Ein Rechtstipp von Anton Bernhard Hilbert, Waldshut-Tiengen, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Der Finder, ehrlich wie er ist, meldet die Entdeckung bei der Polizei. Ihm hätte der Fund gehört, wäre er - mehr als Pflugtiefe - im Boden vergraben oder so versteckt gewesen, dass eine zufällige Entdeckung nahezu ausgeschlossen wäre, § 984 BGB. Auch wenn es sich nicht um einen Schatzfund im Sinne dieser Vorschrift handelt, steht ihm für den „einfachen" Fund der Finderlohn zu, § 971 BGB. Das sind immerhin 4.668 Euro.

Wem aber gehört das Geld? Das muss der Eigentümer bzw. dessen Erbe beweisen. Im hier entschiedenen Fall (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2012 - 15 O 103/11) konnte die Erbin einer früheren Eigentümerin beweisen, dass ihre Mutter über erhebliches Vermögen verfügt hatte, den Banken misstraute und geäußert hatte, es gebe Menschen, die ihr Geld im Kamin versteckten. Das genügte dem Gericht.

In heutigen Krisenzeiten kann die Gerichtsentscheidung Bedeutung gewinnen. Wie die damalige Fabrikantenwitwe misstrauen heute die Menschen - nicht grundlos - den Banken und suchen Wege, ihr Geld „sicher" aufzubewahren. Und wo besser, als bei sich zu Hause? Der Käufer der Immobilie erwirbt mit dem Kauf das „vergessene" Geld nicht. Es ist, anders als Toilettenschüsseln und Wandschränke, kein Zubehör. Der Eigentumsnachweis wird allerdings umso schwerer fallen,  je mehr Zeit vergangen ist. Dann besteht für den Finder eine gute Chance, nach Ablauf von sechs Monaten gemäß § 973 BGB Eigentümer zu werden.

Motto oder Rechtsanwälte Hilbert und Simon:

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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