Der Schlüssel im Mietverhältnis sowie Schlüsselverlust und Haftung des Mieters

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Häufig gibt es Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, was die Wohnungsschlüssel angeht.

Die Anzahl der Schlüssel:

Der Vermieter muß dem Mieter alle Schlüssel aushändigen (Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel). Der Vermieter darf keine Schlüssel einbehalten, da der Mieter durch die Anmietung des Mietobjektes das Recht zum alleinigen Besitz hat. Daher kann er die Schlüssel auch an Dritte verleihen (Familie, Freunde). Fährt der Mieter in den Urlaub, muß er niemandem einen Schlüssel aushändigen.

Dürfen Schlüssel nachgemacht werden:

Eindeutig ja, sofern nicht eine Schließanlage gegeben ist. Dem Vermieter muß dies allerdings mitgeteilt werden. Bei Ende des Mietverhältnisses sind auch die nachgemachten Schlüssel zu übergeben.

Schlüsselverlust und Haftung:

Ein Schlüsselverlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Haften muß der Mieter allerdings nicht, wenn Schlüssel unverschuldet verloren gegangen sind (z. B. bei Unfall, Diebstahl).

Der Mieter kann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren hat und wegen einer bestehenden Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen ein Austausch der Anlage erforderlich ist. Ein ersatzpflichtiger Vermögensschaden liegt aber erst dann vor, wenn eine Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wird.

Sofern nach dem Schlüsselverlust keine Missbrauchsgefahr besteht (Schlüssel ist nicht zuzuordnen oder unwiederbringlich verloren, weil er z. B. in einen Gulli gefallen ist), haftet der Mieter nicht.

Sollte der Mieter im Mietvertrag grundsätzlich zur Schadenersatzpflicht beim Schlüsselverlust verpflichtet werden, handelt es sich um eine Klausel, die wegen unangemessener Benachteiligung unzulässig und damit nicht gültig ist.

Mieter sollten darauf achten, daß ihre Haftpflichtversicherung Ansprüche wegen Schäden durch den Verlust fremder Schlüssel bzw. Codekarten abdeckt.


Rechtsanwalt Holger Hesterberg, Wolfratshausen

Bundesweite Tätigkeit, Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein




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