Der Umgang mit digitalen Daten im Nachlass

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Das Internet und die damit möglichen Dienste bestimmen nicht nur immer stärker unseren Alltag - immer häufiger ergeben sich Probleme für Erben oder Nachlassabwickler beim Umgang mit Email- Accounts, dem Zugang zu Nutzerprofilen für soziale Medien, Daten für das Online- Banking usw.

In diesem Zusammenhang ergeben sich z.B. folgende Fragen für Erben, aber auch für Personen, die ein Testament errichten wollen:

  • Was soll mit Profilen in sozialen Netzwerken und den dort hinterlegten Fotos passieren ?
  • Wer hat Passwörter für Online-Banking, Email-Accounts, Messenger-Dienste, Kryptowährungen ?
  • Wer kennt die Zugangsdaten zum gesicherten PC/Tablet, Telefon, smart home ?
  • Wer kennt die Zugangsdaten von online abgeschlossenen Verträgen ?

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, sondern soll exemplarisch darstellen, welche Schwierigkeiten sich künftig bei Erbfällen ergeben können, für die eine lebzeitige Regelung wichtig ist.

Passwörter gehören nicht ins Testament oder in eine Vorsorgevollmacht

Zugangsdaten sollten auf keinen Fall in einem Testament niedergelegt oder einer (Vorsorge-) Vollmacht beigefügt werden. Zum einen handelt es sich bei einem Testament um eine Urkunde, die auch Nichterben zu Gesicht bekommen (können) - zum anderen sollten Passwörter regelmäßig geändert werden. Dann müssten nach jeder Änderung von Passwörtern auch die letztwilligen Verfügungen bzw. Vollmachten geändert werden.

Es gibt keine Patentlösung für die Übergabe von Zugangsdaten (an den/die Erben)

Leider können wir nicht die eine, einzig sinnvolle Patentlösung präsentieren, wie mit allen oben erwähnten Themen der digitalen Welt bei der Errichtung von Testamenten oder nach einem Erbfall umzugehen ist.  So kann es zwar sinnvoll sein, eine Vertrauensperson mit Aufgaben rund um das digitale Leben zu betrauen. Dies sollte dann durch schriftliche Vollmacht erfolgen. Diese Lösung eignet sich allerdings nicht für jeden Fall.

Individuelle  Gestaltung für den Einzelfall

Die Möglichkeiten der digitalen Welt sind vielfältig. Jeder macht von den Möglichkeiten in unterschiedlichem Maß Gebrauch. Daher sind individuelle Lösungen erforderlich, die auf den jeden Einzelfall zugeschnitten sind.

Gerne helfen wir Ihnen, die richtige Gestaltung für Ihre Anforderungen zu finden.

Foto(s): Florian Mund

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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