Deutsche Biofonds AG: Anleger müssen handeln! Gesellschaft nicht mehr zu erreichen! Update für Anleger!

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Schlechte Nachrichten für Anleger der Deutschen Biofonds AG mit Sitz in Hamburg: Diverse Anleger, die sich bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen gemeldet haben, berichten übereinstimmend davon, dass sich der Geschäftsführer Herr Yaver Demir in Untersuchungshaft befinden soll.

Die Gesellschaft, die Investitionen in alternative Investments, wie z. B. Wasserkraftwerke in der Türkei, tätigen wollte und bis zu 300 Mio. € eingesammelt haben könnte, ist derzeit telefonisch nicht mehr erreichbar. Gerüchten zufolge sollten Anlegergelder in großem Umfang veruntreut und bereits Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft erhoben worden sein. Es ist somit gegenwärtig unklar, wo z. B. die Anlegergelder der Fonds Hydropower VI und VII verblieben sind.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu: „Dies sind leider schlechte Nachrichten für die Anleger. Sie sollten versuchen, zu retten, was noch zu retten ist, ggf. sollte auch darüber nachgedacht werden, mit Arrestverfahren noch Vermögenswerte zu sichern. Wir werden überprüfen, ob dies möglich ist. Eile ist auf jeden Fall geboten.“

Betroffene sollten also schnell handeln. Sofern dem Anleger die Anlage bei der Deutschen Biofonds AG von einem Vermittler vermittelt wurde, sollte auch die Vermittlerhaftung geprüft werden. Hier war, wie Dr. Späth & Partner inzwischen in Erfahrung bringen konnten, eine Gesellschaft eigenen Angaben zufolge als „Exklusiv“-Vertrieb eingeschaltet, der dortige Mitarbeiter war jedoch anschließend für die Deutsche Biofonds AG tätig.

Wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen in Erfahrung bringen konnten, betrugen die Eigenkapitalvermittlungskosten beim Fonds Hydropower VI z. B. 14,28 % des eingeworbenen Kommanditkapitals. „Ein durchaus hoher Wert“, so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Auch die Haftung anderer Verantwortlicher, wie z. B. Wirtschaftsprüfer, wird zu überprüfen sein. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hier z. B. beim Fonds Hydropower VI die Mittelverwendung vorgenommen, es wird zu überprüfen sein, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Auch eine Steuerberatungsgesellschaft hat bestätigt, dass die Vorgaben des Fondsprospekts beim Fonds Hydropower VI sowie der Nachträge hinsichtlich der Verwendung von Anlegerkapital eingehalten worden sind.

Betroffene Anleger der Deutschen Biofonds AG können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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