Deutsche Biofonds AG: Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger!

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Weiterhin schlechte Aussichten für die Anleger der Deutschen Biofonds AG:

Der Verantwortliche Dr. Yaver Demir ist weiterhin in Untersuchungshaft, andere Verantwortliche sind nicht mehr zu erreichen.

Die Gesellschaft wollte Investitionen in alternative Investments, wie z. B. Wasserkraftwerke in der Türkei, tätigen und bis zu 300 Mio. € einsammeln. Es dürften Anlegergelder in großem Umfang veruntreut worden sein und bereits Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft erhoben worden sein. Es ist somit gegenwärtig somit komplett unsicher, wo z. B. die Anlegergelder der Fonds Hydropower VI und VII verblieben sind. Anlegern drohen leider hohe Verluste, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um noch einen Teil ihres angelegten Geldes zu retten. Eile ist auf jeden Fall geboten. Allerdings wird eine Schadenskompensation alleine hierüber vermutlich nicht möglich sein, sondern nur ein Bruchteil des angelegten Geldes über das Insolvenzverfahren zurückkommen, es müssen daher auch andere Möglichkeiten der Schadenskompensation geprüft werden.

So ist bereits die Haftung Verantwortlicher aus Prospekthaftung im engeren Sinne zu prüfen.

Hier wurde gemäß Prospekt ausdrücklich mit ca. 200 Referenzobjekten geworben, die jedoch gar nicht vorgelegen haben.

Auch die Haftung anderer Verantwortlicher, wie z. B. von Wirtschaftsprüfern und des Mittelverwendungskontrolleurs sollte überprüft werden. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hier z. B. beim Fonds Hydropower VI die Mittelverwendung vorgenommen, es wird zu überprüfen sein, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB zumindest sehr fraglich.

Der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die zahlreichen Ungereimtheiten des Anlagekonzeptes auffallen müssen. Trotzdem wurde von Seiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Testat abgegeben.

Dieses hat nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB drittschützende Wirkung, d. h., der Anleger kann sich hierauf berufen.

Auch eine Steuerberatungsgesellschaft hat bestätigt, dass die Vorgaben des Fondsprospekts beim Fonds Hydropower VI sowie der Nachträge hinsichtlich der Verwendung von Anlegerkapital eingehalten worden sind.

Betroffene Anleger der Deutschen Biofonds AG können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind bereits seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 14 Jahren fast ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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