Deutsche Lichtmiete AG - Deutsche Lichtmiete Vermittler

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Beunruhigende Nachrichten für Anleger.

Am Mittwoch den 08.12.2021 hat die Zentralstelle für Wirtschaftssachen der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Geschäftsräume der Deutschen Lichtmiete AG durchsuchen lassen. Die Durchsuchungsanordnungen erstreckten sich darüber hinaus auch auf Tochterfirmen sowie Wohnräume von Beschuldigten. 

In der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 9.12.2021 heist es: 

"Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen - führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt. Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde. Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben. Vor diesem Hintergrund erließ das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften. Diese wurden gestern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt."

140 Millionen Euro durch 4 Energie Effizienz Anleihen wurden von 2018 bis 2021 eingesammelt

Dabei geht es um Teilschuldverschreibungen konzipiert als festverzinsliche Wertpapiere in global verbriefter Form (Inhaberteilschuldverschreibung) ohne Nachrangklauseln.

Im Einzelnen:

1. Das öffentliche Angebot von 10.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A2G9JL5) im Gesamtnennbetrag von 10 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.01.2018 bei Endfälligkeit 2022. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,75%.

2. Das öffentliche Angebot von 30.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE00A2NB9P4) im Gesamtnennbetrag von 30 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.12.2018 bei Endfälligkeit 2023. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,75%.

3. Das öffentliche Angebot von 50.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A2TSCP0) im Gesamtnennbetrag von 50 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.09.2019 bei Endfälligkeit 2025. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,25%. 

4. Das öffentliche Angebot von 50.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A3H2UH3) im Gesamtnennbetrag von 50 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.02.2021 bei Endfälligkeit 2027. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,25%.

"Täglich grüßt das Murmeltier" so erinnert sich RA Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an einen ähnlichen Fall in der Vergangenheit. "Damals war es die Firma EN Storage GmbH, die Direktinvestments und Anleihen an den Mann / die Frau gebracht hatten. Wir konnten sehr erfolgreich gegen die Vermittler der Anlagen vorgehen." In diesem Zusammenhang wird auf die seinerzeitigen Veröffentlichungen verwiesen: 

EN Storage GmbH – OLG Hamm verurteilt Anlageberater zu 100 Prozent 03. Juli 2019. Erneut konnte Rechtsanwalt Ralf Buerger für EN Storage Geschädigte ein richtungsweisendes Urteil beim OLG Hamm erstreiten. Das Geld der Anleger der insolventen EN Storage GmbH war nicht endgültig verloren. Anleger konnten ihren Schaden zu 100 Prozent vom Anlageberater ersetzt verlangen. Das Urteil wurde im Mai 2019 vom OLG Hamm verkündet. Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen hatten die Anleger vertreten und gegen den Vermittler der Anlage Klage auf Schadensersatz erhoben. „Das Landgericht Arnsberg wies die Klage zunächst ab. "Damit waren wir selbstverständlich nicht einverstanden. Schließlich hat das OLG Hamm das Urteil aus Arnsberg zu Recht aufgehoben. Das Kämpfen bis zum Schluss hat sich letztlich gelohnt und zum berechtigten Erfolg geführt“, so Buerger, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche geschädigte Anleger der EN Storage GmbH gegenüber den seinerzeitigen Vermittlern vertrat. 

Das Urteil des OLG Hamm habe gezeigt, dass der Weg über die Vermittlerhaftung Schadensersatzansprüche geltend zu machen, der Erfolgversprechenste ist. 

Rechtsanwalt Buerger: „In dem Verfahren wurde mehr als deutlich, dass der Vermittler meine Mandanten nicht anlagegerecht beraten hat." Das ist häufig auch Kalkül der Vermittler. Denn vermeintlich sichere Geldanlagen lassen sich natürlich wesentlich leichter an den Mann / an die Frau bringen. Darum werden die Risiken einer solchen Kapitalanlage schlicht und einfach verschwiegen oder verharmlost. Dies ist jedoch eine massive Verletzung der Aufklärungspflicht der Vermittler, die dafür haftbar gemacht werden können.“

Viele rieten damals dazu die Wirtschaftsprüfer, die Geschäftsführer, die Banken oder sonstige Dritte in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der größte Erfolg im Rahmen der Inanspruchnahme der Vermittler zu erzielen war. Daher haben wir uns auf diese Prozesse spezialisiert.

Wirtschaftsprüfer werden von deutschen Gerichten im Rahmen von Klagen aufgrund von gescheiterten Anlagemodellen erfahrungsgemäß nicht in die Haftung genommen. Die Geschäftsführer sind am Ende immer mittelos.

Da bleiben nicht viele über, die man am Ende erfolgreich in Anspruch nehmen kann.

Rechtsanwalt Buerger und sein Team sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren erfahren in der Rekonstruktion von verlorenem Anlagevermögen. Er steht als Ansprechpartner unter Tel.: 02331 961 600 zur Verfügung. Anfragen per Mail bitte an die mail@ra-ralf-buerger.de

Sie möchten professionell gegen Ihren Anlageberater vorgehen und angemessenen Schadenersatz erhalten? Nehmen Sie kostenfrei mit uns Kontakt auf! 02331/961600 mail@ra-ralf-buerger.de


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