Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften /DLM - Kostenlose Vertretung bei Gläubigerversammlung

  • 5 Minuten Lesezeit

AnlegerInnen der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH / DLM und auch der 2. und 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH können sich auf den Gläubigerversammlung fachkundig kostenlos vertreten lassen. Lesen Sie hier, wie das geht, warum AnlegerInnen ihre Stimmrechte wahrnehmen sollten und worüber abgestimmt wird. 

1. Gläubigerversammlungen Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften (DLM) am 13.07.2022 in Oldenburg 

Am 13.07.2022 finden die Gläubigerversammlungen für Direkt-AnlegerInnen der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe wie folgt statt: 

  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (63 IN 6/22) - 10.00 Uhr 
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (60 IN 7/22) - 12.00 Uhr
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (65 IN 11/22) - 14.30 Uhr

Es wird also ein langer Tag für AnlegerInnen, wenn sie - wie einige meiner Mandanten - in allen drei Gesellschaften involviert sind. 

2. Worum geht es bei den Gläubigerversammlungen der DLM ? 

Die Gläubigerversammlungen sind das zentrale Element der Gläubigerinformation und - soweit gesetzlich zulässig - der Mitbestimmung der Gläubiger. 

a) Information der Gläubiger 

In der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter seinen Insolvenzbericht vorstellen. Darin schildert er die vorgefundene Situation, Ursachen der Insolvenz, seine bisherigen Handlungen und einen Ausblick auf das weitere Verfahren.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, wie viel Geld die AnlegerInnen letztlich erhalten werden - die sog. Insolvenzquote - ist der Bericht von erheblichem Interesse. Ferner können aus diesen Bericht Gründe für die Insolvenz und damit auch mögliche Anspruchsgrundlagen für Ansprüche gegen Dritte herausgelesen werden. Schließlich lassen sich manchmal Aussagen zu etwaigen Insolvenzanfechtungen - also der Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen - ableiten. Daher sollte man als AnlegerIn auf diese Information wert legen, denn dann weiß man, wie es mit der Insolvenz weiter geht und welche weiteren Ansprüche man möglicherweise noch hat.

b) Mitbestimmung der Gläubiger

Eine Mitbestimmung der Gläubiger im Insolvenzverfahren erfolgt über verschiedene Ansätze. 

aa) Bestätigung Insolvenzverwalter

Zunächst entscheidet die Gläubigerversammlung u.a. darüber, ob der bisherige Insolvenzverwalter in seinem Amt bestätigt wird. Theoretisch könnte die Gläubigerversammlung mit Mehrheit beschließen, dass der Insolvenzverwalter ausgetauscht wird. Mit einer solchen Überlegung ist man natürlich immer schnell bei der Hand, insbesondere, wenn die Quote gering ist und irgendjemand sagt, er könne eine bessere Quote bewerkstelligen. Ob das am Ende wirklich sinnvoll und erfolgreich ist, ist nicht gesagt. Schließlich muss sich auch ein Insolvenzverwalter an Gesetze halten - tut er dies nicht, ist er schadensersatzpflichtig. Genau den gleichen Vorgaben unterliegt auch ein neuer Insolvenzverwalter, sodass nicht immer gesagt ist, ob ein Tausch sinnvoll ist.

bb) Abstimmung über die Verwertung (der Leuchten)

Ein in diesen Verfahren besonders relevanter Punkt dürfte das ob und das wie einer Verwertung des Unternehmens bzw. Teilen und/oder Vermögenswerten des Unternehmens sein. Dieser Punkt ist meist weniger von Interesse, hier ist das aber anders. Gerade im Vorfeld zu den Gläubigerversammlungen wurde und wird heftig darüber diskutiert, wie die Verwertung "der Leuchten" bzw. "der Verträge mit den Endnutzern" erfolgen soll und zwar vor allem so, dass ein möglichst hoher Ertrag für die Insolvenzschuldnerin und damit für die AnlegerInnen herauskommt. 

Hier liegen verschiedene Konzepte vor: der Insolvenzverwalter möchte den Leuchtenbestand veräußern und Dritte arbeiten an sog. Auffanglösungen, also Lösungen, die von einer Fortführung oder von einer Fortführung mit anschließender Veräußerung ausgehen. 

Welches Konzept nun tatsächlich das für die Anleger beste Konzept ist (und nicht nur das für die handelnden Personen einträglichste), darüber wird am 13.07.2022 zu diskutieren sein. 

Da ich mich schon seit letztem Jahr mit dem Thema Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe beschäftige, verfüge ich über Einblick in verschiedene Unterlagen, die es mir erlauben, die Sinnhaftigkeit von Lösungen einschätzen zu können bzw. auch deren Sinnhaftigkeit gegebenenfalls in Frage zu stellen. 

Hier geht es darum, dass für Sie beste Ergebnis zu erzielen, nicht das beste Ergebnis für die handelnden Personen und/oder deren Berater.

cc) Besetzung des Gläubigerausschusses der DLM

Vom Gericht wurde jeweils ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt. Der (dann verbindlich zu bestellende) Gläubigerausschuss hat die im Grunde genommen die Aufgabe, den Insolvenzverwalter zu kontrollieren und die Rechte der Gläubiger als solche gegenüber dem Verwalter zu vertreten. Deshalb wird der Gläubigerausschuss auch aus Vertretern verschiedener Gläubigergruppen bestimmt. 

Derzeit besteht der Gläubigerausschuss in den drei Gesellschaften aus 

  • Herrn Rechtsanwalt Lars Clasen, Bremen
  • Herrn Rechtsanwalt Ralph Veil, München 
  • Herrn Rechtsanwalt Jens Reime, Bautzen

Herr Clasen ist Geschäftsführer der THD Treuhanddepot GmbH, also genau der Gesellschaft, auf die die AnlegerInnen im Falle einer Insolvenz so viel Hoffnung über den Mieteinnahmenpool gesetzt hatten. Diese hat sich zumindest bis jetzt als nicht besonders wirkungsvoll erwiesen und ich bezweifle aus Rechtsgründen, dass sich das noch ändern wird. Hier werden sich noch einige Überraschungen folgen.  

Die Gläubigerversammlung bestimmt über die endgültige Zusammensetzung diese Kontrollorgans. Dabei kann es zu einer einfachen Bestätigung, einer Neubesetzung oder aber auch zu einer Erweiterung kommen. Letztlich gilt auch hier - es für den Weg zu stimmen, der den Gläubigern und Gläubigerinnen die beste Quote bringt. 

3. Kostenlose Stimmrechtsvertretung auf den Gläubigerversammlungen der Deutschen Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften

Gerade weil ich mich schon seit langem mit dem Thema Deutsche Lichtmiete beschäftige und auch schon zu verschiedenen Verwertungsszenarien angesprochen wurde, habe ich mich entschieden, den AnlegerInnen, die nicht persönlich an den Gläubigerversammlungen teilnehmen möchten und die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen bzw. die die Kostenübernahme ablehnt , eine 

kostenlose Stimmrechtsvertretung 

auf den Gläubigerversammlungen an. Diese Tätigkeit beinhaltet: 

  • kostenlose Deckungsanfrage bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung 
  • kostenlose Vertretung auf den Gläubigerversammlungen, sollte die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen
  • Wahrnehmung der Stimmrechte auf den Gläubigerversammlung entsprechend den oben genannten Kriterien ("bestmögliches Ergebnis für die Anleger")
  • detaillierte Bericht über die Gläubigerversammlung und den Inhalt des Berichtes des Insolvenzverwalters (und daraus abgeleitet)
  • Darstellung möglicher Anspruchsgegner zum Ersatz des erlittenen Verlustes durch den Abschluss des Kauf-, Miet-, und Rückkaufsvertrages

4. Warum kostenlose Vertretung? 

Vielfach tauchte die Frage auf, warum eine kostenlose Vertretung möglich ist bzw. warum ich dies anbiete. Die Antwort ist einfach: Vorab: Ich vertrete bereits Mandanten im Verfahren und bin ohnehin vor Ort. Es entsteht also kein Mehraufwand. Man kann die kostenlose Vertretung gut oder schlecht finden aus Anwaltssicht. Tatsache ist aber, dass es in erster Linie auf Ihre Interessen ankommt. Wenn Sie im Rahmen der Wahrung Ihrer Interessen auf der Gläubigerversammlung mit meiner Arbeit zufrieden sind, gibt es möglicherweise im Gesamtkomplex nochmal einen Punkt, wo rechtliche Hilfe möglicherweise oder sogar zwingend erforderlich ist. So haben bereits einen Anwalt, dessen Arbeit Sie einschätzen können und von dem Sie wissen, ob Sie weiter mit ihm zusammenarbeiten möchten oder nicht. 

Wenn Sie Fragen rund um die Gläubigerversammlung haben oder Sie eine kostenlose Vertretung auf der Gläubigerversammlung wünschen, rufen Sie mich unter der angegebenen Telefonnummer an, nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Gericke

Beiträge zum Thema