Deutsche Lichtmiete - Erneute Enttäuschung auf dem Anlagemarkt?

  • 2 Minuten Lesezeit

Nach einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg (09.12.2021, Stand 22.12.2021) wird dort ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt, geführt.

Weiter heißt es in der Presseerklärung:

Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.

Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt,
möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber- Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.

Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften seien bereits vollstreckt worden.

Die Deutsche Lichtmiete bot nach den Direktinvestments seit 2018 folgende als Inhaber-Schuldverschreibungen konzipierte Anleihen an:

EnergieEffizienzAnleihe 2022

EnergieEffizienzAnleihe 2023

EnergieEffizienzAnleihe 2025

EnergieEffizienzAnleihe 2027

Auch bei den Direktinvestments aus 2016 bis 2018 brodelt es naturgemäß nun, die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, die  Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH und die  Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH haben hinsichtlich verschiedenerAngebote aus dem LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Mitteilungen nach § 11a Abs. 1 VermAnlG über den möglichen Forderungsausfall veröffentlicht (BaFin-Mitteilungen vom 06.01.2022).

Zudem  hat das Amtsgericht Oldenburg laut Mitteilung des Handelsblatt vom 05.01.2022 das Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG eröffnet und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet (Stand: 06.01.2022).

Fazit:

Anleger sehen sich bei solchen Kapitalanlagen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.
Doch sie sollten sich trotz der Komplexität nicht grundsätzlich abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Daneben bedarf es nicht selten der Geltendmachung von Ansprüchen in den jeweiligen Insolvenzverfahren, welche derartige Vorgänge regelmäßig begleiten.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren, er vertritt geschädigte Anleger, außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren und hat bspw. das wohl erste Urteil gegen die UDI GmbH (n.rk., beim BGH anhängig) erstritten.

Nicht selten kommt es auch - wie hier - zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft(en), regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich beispielsweise gegen die Gesellschaft (Emittentin) selbst, aber auch gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Anbieter sollte ein mit den Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Lenzen

Beiträge zum Thema