Deutsche Reise verlangt bei Buchungen immer Vorkasse

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Über die Probleme mit der Deutschen Reise habe ich bereits in mehreren Rechtstipps berichtet.

Mehrere Mandanten haben mir berichtet, dass die Deutsche Reise telefonisch mitgeteilt habe, dass man ab sofort als Kunde bei Buchungen generell in Vorleistung treten muss – und das, obwohl man genügend Reisewerte angespart hat. Dies bedeutet, dass man als Kunde die Reise gleich zweimal bezahlen muss – und gegebenenfalls später mehrere Wochen nach Reiseantritt von der Deutschen Reise eine Rückzahlung erhält.

Bereits diese Änderung erachte ich für vertragswidrig; aber gleichzeitig teilt die Deutsche Reise nun auch noch mit, dass man nicht mehr den vollen Reisewert auf eine Reise angerechnet bekommt. Eine Rückerstattung erfolgt nur noch anteilig. Mir liegen hier selbst bereits Schreiben vor, in denen die Deutsche Reise eine Anrechnung zwischen ca. 10 und 25 % vornimmt.

Auf Deutsch: Die Deutsche Reise zahlt nicht mehr den vollen Preis aus, sondern z. B. nur noch den Betrag, den die Deutsche Reise selbst von dem Reiseanbieter als Provision für die Vermittlung der Reise erhalten hat. Kleines Rechenbeispiel: Wenn man seine Reisewerte in Höhe von 1.000 € ausbezahlt bekommen möchte, müsste man bei einer Erstattung von 10 % Reisen in einem Gesamtwert von 10.000 € buchen!

Zur rechtlichen Zulässigkeit derartiger Kürzungen habe ich bereits (http://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-reise-zahlt-nur-noch-einen-bruchteil-des-reisewertes-aus_062515.html) Stellung bezogen.

In einem ersten Gerichtsverfahren, das Kürzungen von ca. 25 % zum Inhalt hatte, hat sich das Amtsgericht Dortmund meiner Rechtsauffassung angeschlossen, indem es in der mündlichen Verhandlung klargestellt hat, dass es eine derartige Kürzung ebenfalls für vertragswidrig ansieht. Mit der Folge, dass eine außerordentliche Kündigung möglich sei und man die gesamten Reisewerte zurückfordern könne.

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, bin ich Ihnen gerne behilflich.

Rechtsanwalt Hufschmid


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