Deutscher Konsumentenbund e.V. - Unterlassungsaufforderung und Konsultation (Abmahnung) erhalten?

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Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung des Deutscher Konsumentenbund e.V.  aus Kassel. Die Abmahnung wir hier „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“ genannt.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung / Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits des Deutscher Konsumentenbund e.V. erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend und für Sie unverbindlich bei Ihnen zurück.


Was ist Gegenstand der Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. aus Kassel?

In dem uns aktuell vorliegenden Fall geht es um die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV). Die Preisangabenverordnung ordnet u.a. an, dass sämtliche Preise gegenüber Verbrauchern durchweg einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben werden müssen (Endpreise). 

Des Weiteren sind häufig sogenannte Grundpreise anzugeben. Hierbei handelt es sich um Preise, die neben den Endpreisen der Waren umgerechnet auf die jeweils übliche Grundeinheit (z.B. Liter, Kilogramm, Meter) angegeben werden müssen. 

Wer es als Unternehmer versäumt, den Grundpreis anzugeben, verstößt gegen § 2 PAngV. Dies stellt aus Sicht des Deutscher Konsumentenbund e.V gleichzeitig eine Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar (§§ 5, 5 a II, IV UWG, bzw. § 3a UWG). Gegen solche Verstöße können Wettbewerber des Unternehmers, aber auch anerkannte gemeinnützige Verbraucherschutzverbände vorgehen.  

Der Deutscher Konsumentenbund e.V behauptet,  gemäß § 3 I Nr. 1, § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz, UKlaG) hierzu berechtigt zu sein. Es wird sodann die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Kosten verlangt.


Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Wir kennen den Verband seit einigen Jahren und haben bereits 2016 über die Abmahnungen berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/deutscher-konsumentenbund-e-v-wettbewerbsrechtliche-abmahnung/

Unser Tipp lautet hier: Unterschreiben Sie keinesfalls eine Unterlassungserklärung, ohne dass diese fachanwaltlich geprüft und ggf. modifiziert wurde. Nutzen Sie z. B. unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. 

Die Unterlassungserklärung a der Gegenseite ist weitaus haftungsrelevanter als die "günstigen" Kosten es vermuten lassen.  Wer nur die Kosten der Abmahnung sieht, begeht schon den ersten Fehler.

Unsere Expertentipps lauten:

  •             Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •             keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •             Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •             Fachanwalt kontaktieren.


Kostenlose Ersteinschätzung durch Spezialisten für Wettbewerbsrecht

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechtes.  Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere Infos finden Sie hier:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-wettbewerbsrecht/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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