Deutscher Ring Lebensversicherung – Widerspruch noch heute möglich?

  • 2 Minuten Lesezeit

Widerspruchsrecht bei Deutscher Ring Lebensversicherung noch nach Jahren?

Für Kunden der Deutscher Ring Lebensversicherung kann in zahlreichen Fällen ein Grund zur Freude bestehen. Denn möglicherweise haben einige der Versicherten noch heute ihr Widerspruchsrecht inne. Das ist besonders, weil der Widerspruch normalerweise auf 14 Tage nach Vertragsschluss befristet ist. In tausenden Fällen könnte diese Frist jedoch gar nicht eingesetzt haben. Der Widerspruch ist dann quasi „ewig“ möglich. Grundlage für das Widerspruchsrecht sind Fehler seitens der Lebensversicherungen. Diese Besonderheit kann Kunden zahlreicher Lebensversicherungen zu einer komfortablen und flexiblen Lage verhelfen. Vor allem vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen auf dem Finanzmarkt ist das ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Finanzielle Probleme bei deutschen Lebensversicherungen

Die Lage auf dem europäischen Finanzmarkt ist vor allem für Kreditinstitute und Finanzdienstleister angespannt. Das belegen Berichte und Bilanzen aus den letzten Jahren. Vor allem für Lebensversicherungen können die nächsten Monate und Jahre große Herausforderungen bereithalten. Ob die Deutscher Ring Versicherungsgruppe ebenso betroffen ist, kann nicht ausgeschlossen werden. 

Die Niedrigzinsen erschweren es den Lebensversicherern, Überschüsse zu erwirtschaften. Das Kapital der Kunden kann kaum noch sinnvoll angelegt werden, die Finanzkraft vieler Versicherer sinkt. Dieser Trend wird aller Voraussicht nach anhalten. Kritisch ist das vor allem für langjährige Kunden – also diejenigen, die vor über einem Jahrzehnt Vertragspartner einer Lebensversicherung geworden sind. 

Ausstieg aus Deutscher Ring mittels Widerspruch

Welche Möglichkeiten haben die Kunden, diesem Verlust bzw. dieser Enttäuschung zu entgehen?

Manche mögen direkt an ihr Kündigungsrecht denken. Doch bei einer Kündigung ist Vorsicht geboten. Kündigt man der eigenen Lebensversicherung, erhält man lediglich den sogenannten Rückkaufswert. Das ist ein Bruchteil der eigentlichen Ersparnis, weswegen die Kündigung zu Verlusten des Versicherten führt. 

Das oben genannte „ewige“ Widerspruchsrecht hingegen ist eine attraktive Alternative. Infolge des Widerspruchs wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Dabei erhält der Kunde alle je gezahlten Prämien (Beiträge) in verzinster Form zurück. Wer also das Widerspruchsrecht ausübt, erhält zumindest seine gesamte reale Ersparnis plus Zinsen. So kann das gesparte Kapital gerettet werden. 

Wer genau ist zum Widerspruch berechtigt? Werdermann | von Rüden berät kostenlos!

Schätzungen zufolge sind rund 60 % aller Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, noch immer zum Widerspruch berechtigt. Uns von Werdermann | von Rüden sind auch Fälle bei der Deutscher Ring Versicherungsgruppe bekannt. Grundlegende Voraussetzung für eine Berechtigung zum „ewigen“ Widerspruch ist der Erhalt einer fehlerhaften Belehrung. Jeder Kunde bekommt bei Vertragsschluss eine Widerspruchsbelehrung. Wenn dieses Dokument Mängel oder Lücken aufweist, kann in der Regel noch heute das Widerspruchsrecht ausgeübt werden. 

Pauschal kann jedoch nie beurteilt werden, ob der Widerspruch möglich ist. Allen Betroffenen bieten wir von Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Juristen analysieren Ihren Vertrag, Ihre Widerspruchsbelehrung und überprüfen etwaige Chancen und Risiken. Sie gehen dabei keine Verpflichtungen ein!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten