Die Abmahnung im Arbeitsrecht

  • 1 Minuten Lesezeit

1. Einleitung:

Die Abmahnung spielt im Arbeitsverhältnis eine wichtige Rolle. Sie dient sowohl als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung als auch als Warnung, um zukünftig eine konstruktive Zusammenarbeit zu ermöglichen. Obwohl es keine expliziten gesetzlichen Regelungen zur Abmahnung gibt, ergibt sich ihr Erfordernis aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

2. Funktionen der Abmahnung:

Die Abmahnung erfüllt drei Hauptfunktionen:

  • Dokumentation: Sie dient als schriftlicher Nachweis eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers.
  • Rüge: Sie drückt den Missmut des Arbeitgebers über das Fehlverhalten aus.
  • Warnung: Sie droht arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall an.

3. Formale und inhaltliche Anforderungen:

Um ihre Funktionen zu erfüllen, muss die Abmahnung bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen:

Formale Anforderungen:

  • Schriftform (erleichtert Beweisführung)
  • Zugang zum Arbeitnehmer (z.B. persönliche Übergabe, Post)


Inhaltliche Anforderungen:

  • Konkrete Benennung des Sachverhalts
  • Darstellung der Pflichtverletzung
  • Aufforderung zur Vertragstreue
  • Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Wiederholung

4. Erforderlichkeit der Abmahnung:

Eine Abmahnung ist erforderlich, wenn:

  • Der Arbeitnehmer sein Verhalten steuern kann.
  • Eine Pflichtverletzung vorliegt, die eine Warnung rechtfertigt.

Ausnahmsweise entbehrlich ist sie, wenn:

  • Der Arbeitnehmer nicht willens oder fähig ist, sich vertragsgemäß zu verhalten.
  • Das Vertrauensverhältnis schwerwiegend erschüttert ist.

5. Abmahnungsfähige Sachverhalte:

  • Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
  • Beleidigungen
  • Diebstahl
  • Mobbing
  • Unentschuldigtes Fernbleiben

6. Gegenmaßnahmen des Arbeitnehmers:

  • Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte
  • Beschwerde beim Betriebsrat
  • Einschaltung eines Rechtsanwalts

7. Strategisches Vorgehen gegen eine Abmahnung:

  • Prüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt
  • Abwägen der Erfolgsaussichten
  • Mögliche Optionen: 
    • Schreiben mit Gegendarstellung und Forderung nach Entfernung
    • Gespräch mit dem Betriebsrat
    • Gerichtliche Klage (letztes Mittel)

8. Fazit:

Die Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht. Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, sollten sowohl formelle als auch inhaltliche Anforderungen beachtet werden. Bei Erhalt einer Abmahnung ist eine sorgfältige Prüfung und strategisches Vorgehen empfehlenswert.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Wack

Beiträge zum Thema