Scheinselbstständigkeit für Selbstständige und Unternehmer

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Ein aktuelles Thema mit weitreichenden Folgen

Die Scheinselbstständigkeit ist ein komplexes Thema, das sowohl für Selbstständige als auch für Unternehmer große Bedeutung hat. Die rechtlichen Grauzonen und die fehlenden eindeutigen Definitionen in Deutschland erschweren die korrekte Einordnung und bergen Risiken für beide Seiten.

Was genau ist Scheinselbstständigkeit?

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn jemand formal selbstständig tätig ist, tatsächlich aber wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer arbeitet. Dies bedeutet, dass der "Selbstständige" in der Praxis Weisungen vom Auftraggeber erhält, in dessen Betrieb eingegliedert ist und ähnliche Rechte und Pflichten wie ein Arbeitnehmer hat.

Anzeichen für Scheinselbstständigkeit

Es gibt verschiedene Indizien, die auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten können:

  • Weisungsbefugnis des Auftraggebers: Erteilt der Auftraggeber detaillierte Anweisungen zur Arbeitsweise und -zeit, spricht dies für eine abhängige Beschäftigung.
  • Feste Arbeitszeiten und Eingliederung in die Betriebsstruktur: Ist der "Selbstständige" fest in die Abläufe des Auftraggebers eingebunden und hat feste Arbeitszeiten, deutet dies ebenfalls auf ein Arbeitsverhältnis hin.
  • Feste Bezahlung und Arbeitnehmeransprüche: Erhält der "Selbstständige" ein festes Gehalt und hat Ansprüche wie Urlaub und Krankengeld, ist dies ein weiteres Anzeichen für Scheinselbstständigkeit.

Risiken und Folgen

Die Scheinselbstständigkeit hat gravierende Folgen für beide Seiten:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Stellt die Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit fest, müssen sowohl der "Selbstständige" als auch der Auftraggeber rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
  • Einklagbarkeit des Arbeitnehmerstatus: Der "Selbstständige" kann seinen Arbeitnehmerstatus einklagen und somit alle Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers geltend machen, inklusive Sozial- und Rentenversicherungspflicht.

Empfehlungen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit

Um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu minimieren, sollten sowohl Selbstständige als auch Unternehmer folgende Punkte beachten:

  • Vielfalt der Auftraggeber: Selbstständige sollten nicht nur für einen Auftraggeber tätig sein, um ihre Unabhängigkeit zu wahren.
  • Eigener Unternehmensauftritt: Ein eigener Webauftritt, Visitenkarten und ggf. eigene Arbeitsmittel unterstreichen die Selbstständigkeit.
  • Freie Arbeitsgestaltung: Selbstständige sollten ihre Arbeitszeit und -weise selbst bestimmen können.
  • Eigenes Betriebsrisiko: Der Einsatz eigener Materialien und Werkzeuge zeigt das Tragen eines unternehmerischen Risikos.

Rechtliche Beratung und Statusfeststellungsverfahren

Bei Zweifeln oder unklaren Situationen ist es ratsam, frühzeitig Rechtsberatung einzuholen. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bietet zudem ein Statusfeststellungsverfahren an, um den Status als Selbstständiger oder Arbeitnehmer verbindlich zu klären.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Scheinselbstständigkeit ein ernstzunehmendes Thema ist, mit dem sich sowohl Selbstständige als auch Unternehmer auseinandersetzen sollten. Durch präventive Maßnahmen und die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten können die rechtlichen Risiken minimiert und die Sicherheit im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden.




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