Die Bundesregierung plant Gesetzesänderung beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen

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Immobilienkreditverträge, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, enthalten nach Angaben der Verbraucherzentralen in 80 Prozent der überprüften Widerrufsbelehrungen eine falsche Widerrufsbelehrung. Dieser Umstand eröffnete den Darlehensnehmern bislang die Möglichkeit, dass sie ihren Immobiliendarlehensvertrag auch heute noch widerrufen können und sich somit auch viele Jahre nach Abschluss von ihrem Vertrag lösen können, um einen neuen, günstigeren Kredit aufzunehmen. Sogar bereits abgelöste Darlehen können widerrufen werden, um gezahlte Vorfälligkeitsengelte zurückzufordern.

Die Erklärung eines Widerrufs bietet für Darlehensnehmer eine gute Möglichkeit, sich von ihrem alten Immobilienkreditvertrag zu lösen, um eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation herbeizuführen. Da die Zinsen derzeit niedriger sind, können Betroffene einen Kredit mit günstigeren Konditionen vereinbaren und hierdurch in der Regel einen Vorteil in Höhe von mehr als 10 Prozent des Kreditbetrags erhalten.

Mit dem ewigen Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen soll nun Schluss sein

In der aktuellen Ausgabe 11/2015 der Zeitschrift Finanztest wird darüber berichtet, dass Beamte aus Finanz- und Justizministerium das Recht zum Widerruf der zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossenen Verträge drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen lassen wollen. Die Gesetzesänderung ist für den 21. März 2016 geplant. Sollte dieses Gesetz am 21. März 2016 in Kraft treten, wäre der letzte Tag für das Widerrufsrecht der 20. Juni 2016.

Was bedeutet das für betroffene Kreditnehmer?

Kreditnehmer, die einen Immobilienkredit zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen haben, müssen sich beeilen, wenn sie ihr Widerrufsrecht geltend machen wollen. Sie können ihren alten Darlehensvertrag möglicherweise nur noch bis Juni 2016 widerrufen. Im Vorfeld müssen wichtige Fragen, wie z. B. die Anschlussfinanzierung, geklärt werden.

Verbraucher, die während des o.g. Zeitraum ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, sollten in jedem Fall die entsprechenden Kreditverträge und ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.


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