Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 01.01.2023

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Ab 01.01.2023 soll der bekannte „gelbe Schein“ für gesetzlich Versicherte entfallen. Was ändert sich dabei?

Vom Ausgangspunkt her ist es so, dass eine elektronische Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 direkt vom behandelnden Arzt zu den Krankenkassen übermittelt wird. Diese leiten die eAU dann direkt an den Arbeitgeber weiter, der über den Eingang eine entsprechende Benachrichtigung erhält.

Der Patient erhält lediglich einen Belegzettel als Beweismittel für seine Unterlagen, der jedoch nicht als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit dient.

Mit der Einführung der eAU entfällt grundsätzlich die Vorlagepflicht der AU durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber. Dessen ungeachtet bleibt der Arbeitnehmer aber verpflichtet, sich beim Arbeitgeber in der für sein Arbeitsverhältnis vorgegebenen Form krankzumelden. Im Regelfall ist dies innerhalb der ersten drei Werktage seit Eintritt der Erkrankung vorgegeben, manche Firmen erwarten aber eine sofortige Meldung bei der zuständigen Instanz.

Mit der Einführung der eAU ist ein elektronisches Entgeltabrechnungsprogramm für jeden Arbeitgeber Pflicht, was sicherlich den einen oder anderen Kleinunternehmer vor Probleme stellen wird. Vorteile sind dagegen durch die automatische Erfassung der Krankheitszeiten zu sehen, wodurch Fehler reduziert werden. Auch liegt es nicht mehr in der Pflicht des Arbeitnehmers, im Streitfall die Vorlage der AU zu beweisen.

Nicht erfasst von diesem System werden bislang privat Versicherte bzw. AU-Bescheinigungen, die von anderen Stellen als Behandlern mit Kassenzulassung ausgestellt werden – hierzu sind etwa Privatkliniken zu rechnen, aber auch Ärzte im Ausland. Wer also im Urlaub krank wird, muss nach wie vor dafür Sorge tragen, dass er eine Krankmeldung in der hier anerkannten (Papier-)Form vorlegt.

Arbeitgebern ist empfohlen, ihre Mitarbeiter entsprechen zu informieren; auch sollten Arbeitsverträge, die eine entsprechende Vorlagepflicht des Arbeitnehmers bei Erkrankung vorsehen, angepasst werden.

Ganz offen bleiben Fragen des Datenschutzes und der Speicherung – wie lange muss eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gespeichert werden? Die Empfehlung liegt hier im Hinblick auf mögliche Betriebsprüfungen und Entgeltabrechnung von Kranken- und ggf. Rentenversicherern bei mindestens 4 Jahren.


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