Die Gebäudeversicherung und der Zeitwert

  • 2 Minuten Lesezeit

So schützen Sie Ihr Wohneigentum

Wohnimmobilen stellen einen enormen Vermögenswert dar. Diese Vermögen abzusichern, ist das Bestreben von vielen Eigentümern. Durch Wasser, Feuer und Blitzschlag entstehen schnell erhebliche Schäden. Der finanzielle Aufwand für die Wiederherstellung kann schnell enorme Ausmaße annehmen. Um sich vor diesen finanziellen Schäden zu schützen, schließen viele Eigentümer von Wohnimmobilien eine Gebäudeversicherung ab. Die Gebäudeversicherung zählt heutzutage schon fast zu den „Pflichtversicherungen“. Das abgesicherte Risiko ist individuell versicherbar. Je nachdem, welches Risiko der Versicherungsnehmer abgesichert wissen will, werden verschiedenste Zusatzversicherungen angeboten. Die Zusatzversicherungen beziehen sich zumeist auf Schäden durch Hochwasser, Sturm und Hagel sowie Überspannung. In der Gebäudeversicherung sind grundsätzlich alle direkten Schäden und alle Folgeschäden versichert.

Die Ersatzpflicht der Versicherung

Die Gebäudeversicherung zählt zu den sogenannten Sachversicherungen. Diese versichern gemäß des § 88 Versicherungsvertragsgesetz:

„es gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder den Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwerts aufzuwenden ist.“

Im Klartext bedeutet dies, dass die Versicherung grundsätzlich nur den Wert ersetzt, der zur Wiederherstellung notwendig ist. Wiederherstellung meint in diesem Zusammenhang die Wiederherstellung des Zustands, der zum Zeitpunkt des Schadens vorgelegen hat. Es wird also lediglich der Zeitwert der beschädigten Gebäude, Gebäudeteile und Einbauten ersetzt. Es ist jedoch auch möglich die gesamten Wiederherstellungskosten abzusichern. Allerdings steigen hierbei die Versicherungsbeiträge.

Die Höhe des Schadens

Im Schadensfall ist der Betroffene auf die schnelle und unkomplizierte Auszahlung der Versicherungssumme angewiesen. Ohne die Versicherungssumme ist es den Immobilienbesitzern oft nicht möglich die Wiederherstellung zu finanzieren. Hier drohen schnell Folgeschäden wie Schimmelbildung an Gebäuden und Einbauten. Die Versicherungssummen bleiben jedoch oft bis zu einem Drittel hinter den tatsächlichen Wiederherstellungskosten zurück. Das liegt zum einen daran, dass nur der Zeitwert versichert ist, zum anderen werden regelmäßig falsche Werte in die Schadensberechnung eingestellt. Ein Streit über die korrekte Schadenshöhe kann sich schnell über eine lange Dauer hinziehen. Um weitere Schäden an der Immobilie oder den Finanzen zu verhindern, sollte man sich schnellstmöglich professionelle Hilfe suchen. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihres Vertrauens unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie auf unserer Kanzleiwebsite.

Für Sie da

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern zur Seite. Gerne unterstützen Sie die Versicherungsexperten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem speziellen Fall. Sie erhalten Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Das Team der Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen telefonisch sowie via E-Mail zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten