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Die Morgengabe – ein Überblick

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1. Morgengabe

Die Morgengabe (arabisch: mahr) ist ein von den Ehegatten vereinbarter Vermögenswert, den ausschließlich der Ehemann bei Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt an die Ehefrau zur freien Verfügung zu zahlen hat.

Die Morgengabe hat ihren Ursprung im islamischen Familienrecht, welches auf dem Koran, Sure 4 Vers 4, wo es heißt

„Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Geschenk. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen“

basiert.

2. ... und was sind Brautgeld und Mitgift?

Der Begriff Brautgeld (auch „Brautpreis“ genannt) bezeichnet Zuwendungen des Bräutigams oder seiner Familie an die Familie der Braut. Der Begriff des Brautgelds ist aus zwei wesentlichen Gründen nicht als Synonym für das Rechtsinstitut der Morgengabe zu verstehen ist:

- Zum einen stellt die Morgengabe keinen Kaufpreis für die Frau dar, d. h., es handelt sich nicht um eine Gabe an die Familie der Frau, sondern die Morgengabe wird allein der Frau zugewendet.

- Zum anderen besteht die Morgengabe nicht nur aus Geld, sondern aus allen Sachen oder auch Rechte, die einen Vermögenswert haben können.

Die Mitgift ist eine Zuwendung der Familie der Braut an die Braut. Zur Mitgift gehören Gegenstände, die die Ehefrau anlässlich der Eheschließung von ihrer Familie erhält.

Die Mitgift ist, wie das Brautgeld auch, ein Institut des Gewohnheitsrechts, das nach islamischem Recht nicht vorgeschrieben ist. In der Praxis spielt sie allerdings eine große Rolle.

3. Funktionen der Morgengabe

Traditionell wurde die Morgengabe als Gegenleistung für die körperliche Hingabe der Ehefrau angesehen. Seit Beginn des letzten Jahrhunderts wird die Einstufung der Morgengabe als Gegenleistung für ihre körperliche Hingabe verstärkt kritisiert und tritt zunehmend in den Hintergrund.

Teilweise wird vertreten, dass die Morgengabe in solchen Rechtsordnungen, die die Verstoßungsscheidung kennen, den Ehemann von der Ausübung seines Verstoßungsrechts abhalten soll. Aber auch dieser Zweck der Morgengabe tritt mehr und mehr in den Hintergrund, da in vielen Ländern die Anforderungen an die Verstoßungsscheidung verschärft wurden, um einer ungebremsten und willkürlichen Verstoßungspraxis Einhalt zu gebieten.

Die heute wohl dominante Funktion der Morgengabe liegt im Aufbau von Vermögen der Frau. Dadurch soll, insbesondere für den Zeitraum nach der Auflösung der Ehe, eine gewisse finanzielle Absicherung der Ehefrau erreicht werden. Dem Rechtsinstitut der Morgengabe kommt also eine Art Lebensversicherung zu.

4. Gegenstand einer Morgengabe Vereinbarung

Zur Morgengabe kann jede Sache bestellt werden, die einen Vermögenswert hat, also jede verkehrsfähige Sache, die einen Handelswert hat und Gegenstand eines Vertrages sein kann, so etwa ein Haus, ein Grundstück oder Goldmünzen. Vermögenswerte Vorteile, wie etwa Einnahmen aus einem Mietverhältnis können ebenfalls Gegenstand einer Morgengabe Vereinbarung sein. Entsprechendes gilt für Rechte, z. B. Forderungen oder Schuldverschreibungen.

In vielen islamischen Ländern wird empfohlen die Morgengabe vorsorglich nicht in Geld, sondern Gold (z. B. in Form von Goldmünzen) zu vereinbaren, um der inflationären Entwertung der jeweiligen Währungen nicht zum Opfer zu fallen.

Gegenstände, die religiös unrein oder verboten sind, wie etwa unreine Tiere oder alkoholische Getränke können hingegen nicht als Morgengabe vereinbart werden.

5. Höhe der Morgengabe

Die Eheleute können einen Geld- oder Goldbetrag frei aushandeln. Hieraus folgt, dass eine wertmäßige Obergrenze grundsätzlich nicht existiert. Im Allgemeinen werben aber alle islamischen Rechtsschulen für eine grundsätzlich moderate Morgengabe, damit diese sich nicht zu einem Hindernis für die Eheschließung entwickeln. Hierzu heißt es zutreffend in Al-Ikhtiyarat Al-Fiqhiyyah auf S. 327:

„Eine hohe mahr zu geben, ist nicht unerwünscht, solange der Bräutigam sich diese leisten kann, es sei denn ein großer Betrag der mahr wird aus unerwünschten Gründen gezahlt, wie um damit anzugeben, und zu prahlen und dergleichen. Wenn jedoch der Bräutigam nicht in der Lage ist, eine hohe mahr zu zahlen, ist es unerwünscht, sie anzubieten. Überdies wird solch eine Angelegenheit als verboten angesehen, wenn die mahr nicht anders als durch Betteln und andere verbotene Weisen erlangt werden kann. Wenn die mahr sehr hoch ist und ihre Zahlung deshalb aufgeschoben wird, sollte dies als unerwünscht angesehen werden, wegen der Beschwernis, die dem Bräutigam auferlegt wird und der Schuld, mit der er dann belastet wird.“

Jedoch wird von diesem Grundsatz in der Praxis oft abgewichen.

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