Die Online-Scheidung – was bedeutet das genau?

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„Online scheiden lassen – unkompliziert, schnell und günstig“.

Das ist eine Aussage, die in unserem digitalen Zeitalter immer häufiger beworben wird. Die Vorstellung klingt verlockend. Mit einem Klick von zu Hause die bestehende Ehe auflösen. Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Bei der Ehescheidung handelt es sich um ein komplexes Verfahren, in dem viele Punkte geregelt werden müssen, die für das ganze spätere Leben von Bedeutung sein können. Jede Ehescheidung ist anders, denn es geht immer um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines jeden Einzelnen.

1. Anwaltszwang

Nach § 1564 Satz 1 BGB kann eine Ehe nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) besteht Anwaltszwang, § 114 Absatz 1. Der Antragsteller muss sich eines Rechtsanwaltes bedienen, um bei dem Familiengericht einen zulässigen Scheidungsantrag stellen zu können. Grund für den Anwaltszwang ist allein der Schutz beider Ehegatten.

2. Die einvernehmliche Scheidung

Häufig ist von einer „einvernehmlichen Scheidung“ die Rede. Darunter ist zu verstehen, dass sich die Ehegatten einig sind, sich scheiden lassen zu wollen. In einem solchen Fall können Kosten gespart werden, da nur der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Rechtsanwaltsgebühren fallen lediglich einmal an, die sich die Eheleute teilen können.

3. Muss ich vor Gericht erscheinen?

Weiterhin schreibt § 128 FamFG vor, dass das Familiengericht grundsätzlich zur Anhörung der Ehegatten verpflichtet ist. Im Scheidungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz. Der/die Familienrichter(in) muss sich davon überzeugen, dass die Ehe der Beteiligten nach den Vorschriften des Gesetzes gescheitert ist. Eine Gerichtsverhandlung gibt es in allen Scheidungsverfahren. 

Trotzdem empfehlen wir, dass sich die Ehegatten jeweils separat zumindest außergerichtlich anwaltlich beraten lassen. 

4. Der Mündlichkeitsgrundsatz

Sofern im Internet damit geworben wird, dass der Verzicht auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung eines Ehescheidungstermines in Zukunft Normalität sei, so widersprechen wir dieser Aussage, da diese dem Mündlichkeitsgrundsatz widersprechen würde. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Prozessmaxime, die in allen deutschen Gerichtsverfahren gilt. 

5. Das Trennungsjahr

Lassen Sie sich auch nicht mit dem Argument einer „Blitzscheidung“ locken. Gemäß §§ 1564, 1565 Abs. 2 BGB müssen Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Ehegatten getrennt leben, bis der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Es schließt sich eine weitere Zeit für die Einholung der Auskünfte im Versorgungsausgleich an, sofern dieser durchgeführt wird. 

6. Die Kosten einer Ehescheidung

Ebenso unterscheiden sich die Kosten nicht, da in Deutschland grundsätzlich alle Rechtsanwälte/innen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen müssen. Ausnahmen können allerdings hinsichtlich der Fahrtkosten entstehen. Je weiter der Anwalt/die Anwältin vom zuständigen Gericht entfernt ist, umso höher können die Kosten sein. 

7. Online-Scheidung in unserer Kanzlei

Natürlich ermöglicht das digitale Zeitalter, dass Abläufe schneller und effizienter gestaltet werden. Sollten Sie an einer sogenannten „Online-Scheidung“ interessiert sein, können Sie uns vorab alle Unterlagen per Mail zukommen lassen. Gern können die Beratungen auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Die Ehescheidung vor dem Computer zu vollziehen, bleibt weiterhin nicht möglich.

Unserer Kanzlei ist es ein Anliegen, dass jeder Mandant individuell betreut wird, wofür wir im Vorfeld einer Ehescheidung bestenfalls einen persönlichen Kontakt bevorzugen. Das gemeinsame Auftreten vor dem Familiengericht sollte dabei nicht unterschätzt werden.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „Online-Scheidung“ haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Es gehört zu unserer Maxime, Sie in Ihrer Ehescheidung bestmöglich zu unterstützen.

Franziska Engelmann

Rechtsanwältin im Arabellapark München


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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