Die Prämie zum Inflationsausgleich (IAP): Wichtiges auf einen Blick

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Was ist unter der IAP (Inflationsausgleichs-Prämie) zu verstehen?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die IAP in einer Höhe von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Die Prämie ist steuer- und sozialabgabenfrei. Eine Auszahlung erfolgt im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 und 31. Dezember 2024.

Wer erhält möglicherweise die IAP vom Arbeitgeber?

Arbeitnehmer erhalten die IAP vom Arbeitgeber. Die Beschäftigungsart ist hierbei nicht relevant. Folgende Beschäftigte haben die Möglichkeit, die Prämie zu erhalten:

  • Arbeitnehmer in Voll- und Teilzeit, Altersteilzeit, Elternzeit, Kurzarbeit
  • Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen
  • Arbeitnehmer, die ein entgeltliches Praktikum absolvieren (darunter auch Studierende)
  • Auszubildende
  • Minijobber
  • Aushilfskräfte der Land- und Forstwirtschaft


Beeinflusst die Dauer der Beschäftigung die IAP?

Weder Beginn noch Dauer des Arbeits-Verhältnisses sind in Bezug auf die IAP arbeitsrechtlich relevant. Allerdings ist die Prämie in der dafür festgelegten Zeitspanne auszuzahlen.

Hat der Beschäftigte ein Recht auf IAP?

Nein, die Auszahlung der IAP geschieht auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers. Für den Arbeitnehmer besteht daher kein gesetzlicher Anspruch auf die IAP. Möglicherweise fallen jedoch Ansprüche gemäß Gleichbehandlungs-Grundsatz an.

Hat der Arbeitgeber die IAP vollständig in einer Zahlung auszuschütten?

Nein, es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die Auszahlung der IAP stückelt. Die Höchstgrenze der insgesamten Ausschüttung beträgt 3.000 €. Alle Auszahlungen haben innerhalb der festgelegten Zeitspanne zu erfolgen.

Ist es möglich, mehrere Prämien bei mehreren Arbeitgebern zu erhalten?

Es ist erlaubt, mehrere IAP von unterschiedlichen Arbeitgebern zu erhalten. Der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht, zu prüfen, ob sein Beschäftigter schon eine Prämie aus einem zweiten Beschäftigungs-Verhältnis erhielt. Daher ist es möglich, dass ein Beschäftigter mit mehreren Anstellungen auch mehrmals die IAP in voller Höhe erhält.

Ist es auch möglich, die Prämie als Sachleistung zu erhalten?

Ja, Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die IAP als Geld- aber auch als Sachleistung auszuschütten. Auch hier bleibt sie steuerfrei gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuer-Gesetz.

Ist ein Zusammenhang zwischen Inflation und Prämie relevant?

Ja, schließlich dient die Leistung als Ausgleich für die gestiegenen Verbraucherpreise. Der Arbeitgeber hat nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer davon betroffen ist. Wichtig ist allerdings, dass der Arbeitgeber einen Bezug zur Inflation im Lohnkonto vermerkt.

Kann die Prämie das Weihnachtsgeld oder eine andere Leistung ersetzen, die der Arbeitgeber schuldet?

Nein, schließlich ist die IAP eine zusätzliche Leistung. Der Arbeitgeber hat dies auch so in der Gehaltsabrechnung zu vermerken. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachts-, Urlaubsgeld oder 13. Gehalt? Dann ist dies von der IAP unberührt und vom Arbeitgeber zusätzlich auszuzahlen. Sie dient schließlich als Zusatzleistung.

Ist die IAP sozialabgaben-frei?

Ja, es fallen keine Abgaben für Sozial-Versicherungen für die IAP an, weil sie steuerfrei ist. § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversicherungs-Vorschriften regelt, dass die Prämie kein Arbeitsentgelt darstellt, wie es das Sozialgesetz in § 14 IV. Buch definiert.

Unterliegt die Prämie dem Progressions-Vorbehalt, weil sie steuerfrei ist?

Nein, die Prämie unterliegt keinesfalls dem Progressions-Vorbehalt. Schließlich findet sie in § 32b Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuer-Gesetz keine Erwähnung.

Was geschieht mit der IAP im Falle eines Betriebsübergangs?

Das Arbeitsverhältnis besteht im Falle eines Betriebsübergangs fort. Die Auszahlung der IAP erfolgt daher nur einmal.

Hat der Arbeitgeber die Pflicht, allen Mitarbeitern die gleiche IAP auszuzahlen?

Nein, diese Pflicht besteht für Arbeitgeber nicht. Allerdings hat auch hier der Arbeitgeber den Gleichbehandlungs-Grundsatz zu befolgen. Er hat aber das Recht, unterschiedlich hohe Prämien auszuschütten. Der Arbeitgeber kann also die IAP abhängig von der Höhe des Einkommens zahlen oder eine Einkommensgrenze festlegen.


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