Die spanische Justiz wendet sich gegen die Volkswagen AG

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Der Abgasskandal von VW macht nun auch in Spanien Schlagzeilen. Hier geht es vor allem um die Belange der Käufer der 638.000 in Spanien verkauften Fahrzeuge, die von den manipulierten Ablesewerten der Dieselfahrzeuge betroffen sein könnten. Unter ihnen befinden sich viele Ausländer, auch Deutsche, die in Spanien wohnen.

Genau wie in Deutschland haben einige von ihnen bisher schon versucht, Schadensersatzansprüche vor den normalen Gerichten geltend zu machen und genauso wie in Deutschland lässt sich dort eine einheitliche Linie der Rechtsprechung noch nicht erkennen. Einige Klagen davon scheinen abgewiesen worden zu sein, aber sicher weiß man es nur von einer Entscheidung aus dem März 2016, die durch die Presse ging. Der erstinstanzliche Richter vermochte den Schaden des Einzelnen nicht zu erkennen und er fragte sich auch, ob der entsprechende Vertragshändler oder die spanischen VW-Gesellschaften hier überhaupt verantwortlich gemacht werden können.

Diese und andere Fragen beschäftigen derzeit weltweit die Justiz und so ist die neue Entscheidung der Audiencia Nacional aus Madrid als spektakulär zu bezeichnen; gleichzeitig gibt sie den Hunderttausenden von Betroffenen Hoffnung auf Schadensersatz.

Die Audiencia Nacional ist ein zentrales und insoweit auch das höchste Untersuchungsgericht Spaniens. Bei ihr hatten Betroffene, aber auch Verbraucherverbände Anzeige erstattet und in den Voruntersuchungen war Luis Comas, der Verantwortliche der VW-Audi-Gruppe in Spanien, gehört worden, der angab, dass alle Motoren der in Spanien verkauften Fahrzeuge in diesem (manipulierten) Zustand aus Deutschland gekommen seien, mithin die spanischen Firmen hiermit nichts zu tun hätten.

Da zudem die zentrale Staatsanwaltschaft dies in einem Bericht zu bestätigen scheint, hat der Untersuchungsrichter Ismael Moreno in einem Gerichtsbeschluss vom 30. Juni 2016 angeordnet, nun offiziell auch die Volkswagen AG zu laden.

Ermittelt wird in diesem Verfahren unter anderem wegen des Betrugs an den Käufern. Sollte sich in diesem Verfahren der nun existierende Anfangsverdacht diesbezüglich bestätigen, könnte es später vor einer Strafkammer zu einem Mammutprozess kommen und – zumindest für die Kläger – dann auch zur Anerkennung von Schadensersatzansprüchen. Denkbar ist auch ein Vergleich, noch bevor es zum eigentlichen Prozess kommt.

Insofern ist jedem Betroffenen zu raten, sich in das Verfahren einzuschreiben. Allerdings existiert Anwaltszwang. Eine anwaltliche Vertretung wird durch die Anwaltskanzlei Schomerus in Alicante angeboten.


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