Gerichtsentscheidungen gegen Marriott

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Marriott Ferienanlagen sind bekannt. So die auch bei deutschen Urlaubern beliebte Ferienanlage „Marriotts Club Son Antem“ auf Mallorca. Nicht bekannt ist hingegen die Tatsache, dass die Verträge, mit denen dort Ferienwohnrechte verkauft werden, absolut nichtig sind und die Käufer im Grundsatz ihren Kaufpreis zurückfordern können zuzüglich entsprechender Zinsen.

So wurde es nun von spanischen Gerichten in verschiedenen Instanzen bestätigt. In einem ersten Prozess verlor Mariott bereits vor Jahren und scheiterte auch in der Berufung (Urteil des LG der Balearen vom 29.7.2016). Offen war, ob diese Entscheidung Bestand haben würde, aber die Revision vor dem Tribunal Supremo wurde nun im Frühjahr 2019 als nicht zulässig zurückgewiesen (Beschluss vom 13.3.2019).

Und nun hat die Kanzlei SCHOMERUS weitere Urteile gegen Marriott erzielt, das letzte davon jüngst am 20.11.2019. Es ging um einen Vertrag, der 12 Jahre zuvor abgeschlossen worden war, im November des Jahres 2007. Die Käufer zahlten ca. 27.000 Euro, mussten dann aber im Laufe der Zeit feststellen, dass die Unterhaltskosten, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung auch noch jährlich zu zahlen waren, ungebremst und scheinbar unkontrolliert anstiegen. 

Auch mussten sie frühzeitig buchen, um überhaupt eine Chance zu haben, in der Hauptreisezeit eine Unterkunft zugewiesen zu bekommen und oft kamen dann die Zusagen so spät, dass Flüge kaum noch oder nur unter hohen Zusatzkosten erhältlich waren. Leider erfolgte die Unterbringung in immer anderen Apartments oder Häusern. Ein festes konkretes Apartment war nämlich im Vertrag nicht genannt, genauso wenig wie eine konkrete Benutzungszeit oder eine Vertragslaufzeit. 

Und genau dies alles ist nach dem spanischen Gesetz für Ferienunterkünfte, das seit 5.1.1999 – mit zwischenzeitlichen Änderungen – in Kraft ist, ungesetzlich: Die Rechte müssen konkret bezeichnet sein und die Vertragslaufzeit darf 50 Jahre nicht überschreiten. 

Diese Gerichtsentscheidungen sind also von aller höchster Wichtigkeit für alle Marriott-Nutzer, zumal die Anlagenbetreiber bisher immer auf die Rechtsgültigkeit ihrer Verträge verwiesen hatten. Damit ist es nun vorbei und Tausende von Verträgen und Nutzern könnten betroffen sein. Nach der Rechtsprechung muss man sich allerdings proportional die Jahre anrechnen lassen, die schon verstrichen sind, aber dafür gibt es auch noch eine gute Nachricht: Wenn die Firma beim Vertragsabschluss nicht bestimmte Wartefristen für die Anforderung von Anzahlungen eingehalten hatte, können diese Beträge oft sogar doppelt zurückverlangt werden. 

Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Vorprüfung der Gültigkeit Ihrer Verträge bei Marriott steht Ihnen die Kanzlei SCHOMERUS jederzeit zur Verfügung. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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