Die Sperrzeit

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  • Mit Sperrzeit bezeichnet man den Zeitraum, für den der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens ausgeschlossen ist.
  • Die Sperrzeit wird von der Bundesagentur für Arbeit mit Bescheid verhängt und kann durch Widerspruch und bei Erfolglosigkeit des Widerspruchs durch anschließende Klage vor den Sozialgerichten angegriffen werden.
  • Sperrzeiten werden insbesondere dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer an der Lösung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt, z.B. durch Eigenkündigung, Abschluss eines Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsvertrags, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben.
  • Die Arbeitsverwaltung nimmt derzeit einen wichtigen Grund für einen Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag an, wenn
    - eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden ist,
    - die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche Gründe gestützt würde,
    - die Arbeitgeberkündigung zu demselben Zeitpunkt, zu dem das Beschäftigungsverhältnis geendet hat, oder früher wirksam geworden wäre,
    - im Fall der Arbeitgeberkündigung die Kündigungsfrist eingehalten würde und eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern, mindestens aber 0,25 pro Beschäftigungsjahr an den Arbeitnehmer gezahlt wird.
  • Auch wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten Anlass zu einer verhaltensbedingten Kündigung gibt, kann dies zur Verhängung einer Sperrzeit führen. In diesen Fällen beträgt die Sperrzeit zwölf Wochen.
  • Sperrzeiten kommen auch in Betracht, wenn der Arbeitssuchende sich weigert, an beruflichen Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen oder zumutbare Arbeitsangebote ablehnt. 
  • Bei Meldeversäumnissen und verspäteter Arbeitssuchendmeldung beträgt die Sperrzeit eine Woche.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

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