Die Tücken der sogenannten großen Ausgleichsklausel

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LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.06.2021 – 3 Sa 82/21

Wird ein Rechtsstreit im Wege eines Vergleichs beigelegt, ist der Moment des Vergleichsabschlusses der wichtigste des ganzen Verfahrens. Alles was vorgetragen wurde, jeder Beweisantritt und jedes taktische Manöver haben genau zu diesem Moment geführt. Hier dürfen keine Fehler unterlaufen.

Der Fall

Die Parteien eines erstinstanzlichen Kündigungsschutzprozesses schlossen vor dem Arbeitsgerichts Elmshorn einen Prozessvergleich mit dem nachfolgenden, auszugsweisen Inhalt:

4. Die Beklagte erteilt dem Kläger eine ordnungsmäßige Abrechnung für den Monat Juni 2020 (…) und zahlt den sich daraus ergebenden Betrag an den Kläger - soweit noch nicht geschehen.

7. Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind alle gegenseitigen Ansprüche zwischen den Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erledigt. Mit diesem Vergleich ist dieser Rechtsstreit erledigt

Trotz des geschlossenen Vergleichs ging der Streit jedoch weiter, weil sich die Beklagte weigerte, dem Kläger 7,5 Urlaubstage für das Jahr 2020 abzugelten. Dieser war der Ansicht, die Urlaubsabgeltung von rund € 1.200,00 brutto sei Teil seiner Vergütung für den Monat Juni 2020, zu dessen ordnungsgemäßen Abrechnung und Auszahlung der sich daraus ergebenden Beträge die Beklagte gemäß Ziffer 4 des Vergleichs verpflichtet sei. Aus dem Vergleich ergebe sich nicht, dass der Kläger auf seine Urlaubsabgeltung verzichtet habe. Das Arbeitsgericht Elmshorn wies die Klage als unbegründet ab.

Das Urteil
 
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung auf Kosten des Klägers zurück. Zwar habe sich der Urlaubsanspruch des Klägers mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Zahlungsanspruch gewandelt. Dieser sei aufgrund des Vergleichs aber bereits erloschen!

Hinweise für die Praxis

Erfahren Sie in unserer ausführlichen Urteilsbesprechung unter welcher Fehler dem Kläger vorliegend unterlaufen ist und wieso die „üblichen“ Regelungen in Prozessvergleichen häufig viel genauer überprüft werden sollten. Weitere interessante Informationen zu dem Thema „Der Gerichtliche Vergleich im Arbeitsrecht“ erhalten Sie in unserem „Ratgeber Arbeitsrecht“.

Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

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