Diesel-Fahrverbote – Konkrete Maßnahmen für Dieselfahrer

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Diesel-Fahrverbote kommen – wie sich Dieselfahrer jetzt wehren können

München, Hamburg den 24.5.2018 – Die ersten Fahrverbote in deutschen Großstädten für Diesel-Fahrzeuge stehen kurz bevor. Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland dürften Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf praktisch beschlossene Sache sein. Auch andere Städte werden laut Experten bald nachziehen müssen. So wurde München bereits gerichtlich in der ersten Instanz zur Schaffung von Fahrverbotszonen verurteilt, hat dies jedoch noch nicht umgesetzt.

Für betroffene Diesel-Fahrer stellt sich nun die Frage, wie sie mit den Diesel-Fahrverboten umgehen können und welche Maßnahmen sie ergreifen können. „Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat hierzu mit dem Angebot „dieseljoker.de“ die Möglichkeit geschaffen, sich schnell und unverbindlich über mögliche Schadensersatzansprüche zu informieren. Und die Chancen für Diesel-Fahrer stehen gut.“, so Rechtsanwalt Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Denn viele Gerichte haben zwischenzeitlich erkannt, dass die tatsächlichen Schuldigen hinter der Diesel-Affäre die Autohersteller sind, die Fahrzeuge mit manipulierten Abgasreinigungssystemen auf den Markt gebracht haben.

Für ihre Mandanten machen die Rechtsanwälte daher Schadensersatzansprüche geltend. Es gibt bereits eine Vielzahl von Urteilen, die den Fahrern einen ordentlichen Schadensersatz zusprechen. Manche Gerichte urteilen auch, dass die Hersteller einen vergleichbaren Neuwagen liefern müssen. Betroffen sind hiervon nicht nur Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns (VW, Porsche, Audi, Seat und Skoda), die Rechtsanwälte machen auch Ansprüche von Daimler-Fahrern (Mercedes-Benz) und BMW-Besitzern geltend. Gegenüber Daimler ist der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart als erster Kanzlei ein Zwischensieg gegen Daimler gelungen: ein gerichtliches Gutachten wurde angeordnet, um festzustellen, ob und ggf. wie die Steuerung der Abgasreinigung der Fahrzeuge manipuliert ist.

Gerade Besitzer eines Dieselautos aus dem Volkswagen-Konzern sollten sich mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht allzu lange Zeit lassen. Da bereits 2015 die Diesel-Affäre bekannt geworden ist, drohen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller Ende 2018 zu verjähren.



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