Infinus-Urteil: LG Dresden verurteilt frühere Manager – Forderungen beunruhigen weiter Anleger

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LG Dresden verurteilt 6 frühere Manager des Finanzdienstleisters INFINUS

München, Dresden 09.07.2018 – Endlich ein Stückchen mehr Gerechtigkeit für die Anleger der Infinus Gruppe: Die Ex-Manager erhielten nun durch Urteil des Landgericht Dresden (wir berichteten bereits) vom 09.07.2018 die juristische strafrechtliche Konsequenz:

Sie wurden zu Freiheitsstrafen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs verurteilt. Dabei haben sie laut Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden über 20.000 Anleger um 312 Millionen Euro betrogen. Geld, das in großen Teilen als verloren gilt. Daran ändert auch das nun ergangene strafrechtliche Urteil für die INFINUS-Anleger nichts.

Folgende Strafen wurden verhängt (noch nicht rechtskräftig):

Jörg Biehl (56) 8 Jahre; Andreas Kison (57) 4 Jahre, 6 Monate; Rudolf Ott (57) 6 Jahre, 10 Monate; Kewa Kadkhodai (52) 6 Jahre; Siegfried Bullin (52) 5 Jahre, 10 Monate sowie Jens Pardeike (51) 5 Jahre, 4 Monate.

Forderungen gegen die Anleger der Insolvenzverwalter

Das schlimmste ist noch nicht einmal ausgestanden: Das Landgericht Dresden Urteil ändert nichts an den angeblichen Forderungen gegen die Anleger der Insolvenzverwalter Dr. Kübler (Future Business) und Rechtsanwalt Scheffler (für die Prosavus AG) auf weitere Zahlungen.

Allerdings ergibt sich aus der strafrechtlichen Verurteilung ein Anspruch jedes Einzelnen gegen die Manager selbst, der auch nicht durch eine Privatinsolvenz beseitigt werden kann, wenn er aus einem strafrechtlichen Urteil entstanden ist.

Die Originalberichte zur INFINUS-Gruppe finden Sie unter: https://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/infinus/.

Hier sollten sich die Geschädigten anwaltlich zu ihren Möglichkeiten beraten lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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