Diesel-Skandal – Klage gegen Daimler im Abgasskandal von Rechtsanwälten eingereicht

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München/Stuttgart, den 24.07.2017 – nach der Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei der Daimler AG und den Enthüllungen eines möglichen deutschen Autobauer-Kartells unter Beteiligung von Daimler, Porsche, BMW, Volkswagen und Audi hat die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Klage gegen die Daimler AG eingereicht.

Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mit ihrem Service Dieseljoker.de betroffenen Diesel-Fahrern eine schnelle und unkomplizierte Geltendmachung ihrer Ansprüche verspricht, ist der Ansicht, dass betroffene Diesel-Fahrzeughalter gerade jetzt die Forderungen auf Schadensersatz stellen sollten. „Auf Basis der zwischenzeitlichen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass betroffene Diesel-Fahrer auch der Marke Mercedes Benz Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung ihres Fahrzeugkaufes haben”, so Rechtsanwältin Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft. „Wie bereits in diversen Verfahren von VW, Audi und Skoda-Fahrern wird es auch in den Verfahren gegen Daimler darum gehen, dass Abschalteinrichtungen zu Täuschungen der Käufer geführt haben”. ergänzt Rechtsanwalt Thorsten Krause.

Inhalt der Klage: Erstattung von Kaufpreis nach Diesel-Rückgabe

Bereits die Erkenntnisse aus den Veröffentlichungen der Presse zeigen aus Sicht der Anwälte schon deutlich, dass die Konzerne Käufer von Diesel-Fahrzeugen bewusst getäuscht haben. „In der Klage gegen die Daimler AG geht es darum, gegen Rückgabe des Fahrzeuges, den Kaufpreis erstattet zu bekommen”, so Rechtsanwalt Krause weiter. „Für viele Diesel-Besitzer wird dies in der nächsten Zeit der Weg sein, sich von ihrem Fahrzeug zu trennen und eine deutlich höhere Erstattung zu erhalten, als dies bei einem Verkauf im Moment möglich wäre”, prognostiziert Rechtsanwältin Appelt.

Hintergründe im Dieselskandal

Diesel-Fahrer haben jetzt die Möglichkeit, sich zu wehren und den von der Industrie verursachten Schaden ersetzt zu bekommen. Viele deutsche Gerichte haben inzwischen geurteilt, dass z. B. der Volkswagen-Konzern die Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche arglistig getäuscht hat und daher gegen Rückgabe des Diesel-Fahrzeugs den Kaufpreis erstatten muss. Das Oberlandesgericht München hat darüber hinaus auch bezweifelt, dass die „Nachrüstaktionen“ bei betroffenen Fahrzeugen überhaupt zu einer Verbesserung der Situation geführt hat.

Betroffene Kunden, deren Neu- und Gebrauchtwagen nach dem Diesel-Skandal an Wert verloren haben, können damit von den Hersteller-Gesellschaften Volkswagen AG, Audi AG, Skoda AG, Seat AG und Porsche AG, den finanzierenden Auto-Banken oder den Händlern entsprechenden Schadensersatz verlangen.



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