Dieselskandal

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OLG Naumburg verurteilt VW auch beim Nachfolgemotor EA288.

Endlich ist es da! Nachdem in der ersten Instanz heftig darüber gestritten wurde, ob auch der Nachfolgemotor des EA 189 vom Dieselskandal betroffen ist, hat nun  das erste oberlandesgerichtliche Urteil zur Frage, ob der Motor EA288 zum Schadenersatz, im Rahmen des § 826 BGB berechtigt, Stellung bezogen.

Das OLG Naumburg hat unter dem Aktenzeichen 8 U 68/20 am 09.04.2021 entschieden, dass VW schadenersatzpflichtig ist und das streitgegenständliche Fahrzeug zurücknehmen muss Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises.

Nach eigenen konzerninternen Unterlagen ist nun bekannt und offenkundig, dass eine unzulässige Abschaltvorrichtung verwendet wurde, in Form einer sogenannten Fahrkurvenerkennung. Dadurch erkennt die Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus oder im realen Straßenverkehr befindet. Im Prüfzyklus wird der Strickoxidaustausch reduziert unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr aber nicht. Fest steht damit, dass das Immissionskontrollsystem im Prüfzyklus in einem anderen Modus, als im normalen Fahrbetrieb arbeitet und dadurch die Testergebnisse im Prüfmodus verfälscht werden.

Auch, dass es keinen Rückruf des KBA für das Fahrzeug gibt, bedeutet nicht, dass keine unzulässige Abschaltvorrichtung vorliegt. Das Gericht hat hier eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung angenommen, die die VW AG zur Rücknahme des Fahrzeuges verpflichtet.

Die Chancen auch bei den Nachfolgemodellen Schadenersatz zu erwirken, sind damit deutlich gestiegen.


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