Dieselskandal 2.0

  • 4 Minuten Lesezeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 21.03.2023

- Rechtssachen C-100/21- Mercedes-Benz Group (Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen)

die Rechte der Verbraucher bei der Forderung von Schadensersatz für Kraftfahrzeuge gestärkt, die Gegenstand des Dieselskandals sind. 

Das Urteil ist eine Chance für alle, die noch keinen Schadenersatz bekommen haben. Es dürfte künftig einfacher sein, seine Ansprüche gegen die Automobilhersteller durchzusetzen. Dank der Entscheidung des EuGH müssen die Kläger den Herstellern keinen Vorsatz beim Einbau der illegalen Abschaltrichtung mehr nachweisen. Die einfache Fahrlässigkeit reicht aus.  Das Urteil umfasst dabei nicht nur das Thermofenster, sondern alle Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass ein Auto bzw. Kraftfahrzeug auf der Straße die Abgaswerte überschreitet.

In Deutschland muss nunmehr jeder Fall vor Gericht verhandelt werden. Es gibt eine Musterfeststellungsklage, die kann jedoch nicht von uns als Anwalt initiiert werden.

Marken aller Automobilhersteller sind von dem EuGH-Urteil betroffen, nicht nur die bekannten Deutschen. In Deutschland gibt es evtl. eine Einschränkung, wenn der  gibt es lediglich eine Einschränkung wenn der Kaufzeitpunkt länger als zehn Jahre zurück liegt. Diese Schadensersatzansprüche könnten verjährt sein und erfordern eine Prüfung im Einzelfall. Grundsätzlich haben ansonsten alle Dieselfahrer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Ansprüche – auch nach einem eventuellen Software-Update. Auch das Software Update gewährleistet nicht, dass das Fahrzeuge die gesetzlichen Werte einhält.

Eine konkrete Berechnungsmethode gibt der EuGH nicht vor. Die Höhe des Schadensersatzes muss aber angemessen und effektiv sein. Die Entschädigung muss dem Verbraucher und nicht dem Hersteller gerecht werden. 

Es kommt auf den Einzelfall an und darauf, was eingeklagt wird.. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wurde bislang eine Nutzungsentschädigung berechnet, die oft den Schadensersatz zunichtemachte. Teilweise führte dies zu Ergebnissenn in denen Verbraucher das sehr viel genutzte Kraftfahrzeug mit hohen KM-Leistungen zurückgeben mussten ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten. Durch die Forderung des EuGH nach einer effektiven und angemessen Entschädigung, dürfte dieses Ergebnis sich nunmehr ändern.

Unter anderem sind dürften bzgl. des Motors EA288 vermutlich folgende Fahrzeuge betroffen sein:

  • Audi A1 8X
  • Audi A3 8V
  • Audi A4 B9
  • Audi A5 F5
  • Audi Q2 GA
  • Seat Alhambra II
  • Seat Ateca
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon III
  • Seat Toledo IV
  • Skoda Fabia III
  • Skoda Octavia III
  • Skoda Rapid
  • Skoda Superb III
  • VW Amarok
  • VW Beetle
  • VW CC
  • VW Caddy
  • VW Crafter
  • VW Golf Sportsvan
  • VW Golf VII
  • VW Passat B8
  • VW Polo V
  • VW Polo VI
  • VW Tiguan
  • VW Tiguan II
  • VW Touran II
  • VW T-Roc
  • VW T6 (California)
  • VW Sharan II


Unter anderem sind dürften bzgl. des Motors VW EA897 oder EA89 vermutlich folgende Fahrzeuge betroffen sein:

  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 5)
  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 6)
  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 (EA897) (Euro 5)
  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 (EA898) (Euro 6)
  • Porsche Macan 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 6)
  • Porsche Panamera 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 5)
  • Porsche Panamera 4,0 Liter V8 (EA898) (Euro 6)


Vermutlich von BMW betroffene Kfz:

  • BMW M550d xDrive Limousine (produziert zwischen 03/2012-10/2016)
  • BMW M550d xDrive Touring (produziert zwischen 03/2012-02/2017)
  • BMW 750d xDrive (produziert zwischen 07/2012-06/2015)
  • BMW 750Ld xDrive (produziert zwischen 07/2012-06/2015)
  • BMW X3 xDrive20d
  • BMW 318d Touring (Euro 6)
  • BMW 320d (Euro 5)
  • BMW 320d GT xDrive (Euro 6)
  • BMW 520d Touring (Euro 6)
  • BMW 530d (Euro 6)
  • BMW X5 xDrive 25d (Euro 6)


Vermutlich von Mercedes Benz (Daimler) betroffene Kfz:

E 350 BlueTEC, E 350d (nur Cou­pé)Fe­bru­ar 2013 bis De­zem­ber 2016 OM642

ML 250 BlueTEC, even­tu­ell auch GLE 250d Au­gust 2011 bis Ju­ni 2015 OM651

S 300 BlueTEC Hybrid, S 300h De­zem­ber 2013 bis Sep­tem­ber 2016 OM651

G 350d, even­tu­ell auch G 350 BlueTEC Sep­tem­ber 2015 bis De­zem­ber 2015 OM642

GLC 220d, GLC 250d Ju­ni 2015 bis Ju­ni 2018 OM651

C 220d, C 250d, C 220 BlueTEC, C 250 BlueTEC De­zem­ber 2013 bis Mai 2018 OM651

C 180d, C 200d, C 180 BlueTEC, C 200 BlueTEC Au­gust 2014 bis Mai 2018 OM626 

Vito 2.2 Diesel Sep­tem­ber 2014 bis Sep­tem­ber 2016OM651Vito 1.6 Diesel Ju­ni 2015 bis heu­te OM622


Andere Kfz können auch von Opel, Renault, Fiat, Ford, Volvo usw. betroffen sein.

 

Wir als Rechtsanwälte in Bochum können Ihnen bei der Prüfung behilflich sein, ob auch Ihr Auto zu den betroffenen gehört. Häufig dürfte damit zu rechnen sein, dass die Hersteller der geltend gemachten Forderung nicht nachkommen werden, sondern es auf eine rechtliche und gerichtliche Klärung ankommen lassen werden. In all diesen Fällen macht es Sinn, bereits von vornherein spezialisiert vertreten zu sein, um die richtigen Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.

Jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Bochum steht Ihnen im Rahmen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal zur Verfügung.

Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren. 

Wir helfen Ihnen dabei Ihre Ansprüche mit Nachdruck durchzusetzen

Wir als Rechtsanwälte in Bochum freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Notar Wolf Ansorge

Beiträge zum Thema