Dieselskandal bei Fiat 2022 – Was sagt das KBA? Welche Modelle sind betroffen?

  • 4 Minuten Lesezeit

Spätestens seitdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Jahr 2020 Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs aufgenommen hat, ist neben VW, Daimler und Co. auch Fiat im Abgasskandal angekommen.

Betroffen sind insbesondere zahlreiche Wohnmobile mit Motoren von Fiat und der Schwesterfirma Iveco, die wohl illegale Abschalteinrichtungen enthalten.

Diesen Verdacht haben Messungen der Deutschen Umwelthilfe bereits zwei Mal bestätigt. Obwohl es noch keinen Pflichtrückruf vonseiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) gibt, geht auch dieses von Manipulationen bei Fiat aus.

Wir raten vom Fiat-Abgasskandal betroffenen Auto- und Wohnmobilfahrern: Setzen Sie Ihre Rechte auf Schadensersatz oder Kaufpreiserstattung mit unserer Hilfe durch. Unsere Erfahrung und Expertise spricht für uns. So haben wir bereits über 1.000 Dieselprozesse erfolgreich ausgefochten,“ rät ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Die Kernpunkte:

  • Neben VW und Co. ist auch Fiat vom Dieselskandal betroffen
  • Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe beweisen, dass Fiat Multijet Dieselmotoren manipuliert wurden
  • Zwar gibt es noch keinen KBA-Rückruf. Doch geht auch dieses von unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Fiat aus
  • Betroffene können Kaufpreiserstattung und/oder Schadensersatz verlangen. Auch Leasingnehmer haben diese Rechte
  • Die Erfolgsaussichten für Klagen im Dieselskandal stehen gut
  • Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise im Abgasskandal. Unsere Erstberatung ist stets unverbindlich und kostenfrei

Abgasskandal bei Fiat 2022 – Was sagt das KBA?

Fiat und Iveco stehen im Verdacht, unzulässige Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge verbaut zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt bereits seit 2020 aufgrund des Verdachs des gewebsmäßigen Betrugs gegen den Autokonzern Stellantis (vormals Fiat Chrysler Automobiles), zu dem die beiden Hersteller gehören.

Insbesondere die Wohnmobilsparte soll betroffen sein. So sind wohl unter anderem die Fiat Ducato Multijet Dieselmotoren manipuliert, mit denen zahlreiche Wohnmobilmodelle diverser Hersteller bestückt sind.

Von den Strafanzeigen gegen den Konzern wurden ca. 90 % von Wohnmobilbesitzern erstattet.

Zudem hat die Deutsche Umwelthilfe mit dem Fiat Ducato 130 Multijet und dem Fiat Ducato 150 Multijet zwei Dieselmotoren genauer unter die Lupe genommen und durch ihre Untersuchungen zwei Mal festgestellt, dass diese von Abgasmanipulationen betroffen sind.

Konkret haben die Tests ergeben, dass die Grenzwerte für die Stickoxidemissionen um das 11-fache überschritten wurden.

Wenngleich es noch keinen verpflichtenden Rückruf seitens des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) gibt, geht auch dieses von Dieselmanipulationen aus. Insgesamt erhärten die Entwicklungen der letzten Monate den Verdacht, dass auch Fiat den Verbraucher im großen Stil getäuscht hat.

Welche Modelle sind betroffen?

Im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen Euro 5 und Euro 6 Motoren der Automarken Fiat, Iveco, Alfa Romeo und Jeep mit den Baujahren 2014 bis 2019. Konkret handelt es sich dabei unter anderem um folgende Motoren:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter
  • 1,6 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass auch die Iveco-Motoren Eurocargo, Daily Hi-Matic und Daily 4x4 manipuliert sind.

Ferner sind vom Fiat Dieselskandal im Besonderen Wohnmobile betroffen. So nutzen nicht wenige Wohnmobilhersteller den Fiat Ducato als Basisfahrzeug für die Herstellung. Die Motoren des Autobauers sind in vielen Wohnmobilmodellen diverser Hersteller verbaut.

So sind wohl unter anderem Wohnmobile der Marken Adria, Bürstner, Carthago, Concorde, Dethleffs, Forster, Hobby, Hymer, Le Voyageur, Morelo, Niesmann + Bischoff, Phoenix, Pössl, Sunlight, Westfalia und Xgo vom Fiat-Abgasskandal betroffen.

Welche Rechte habe ich als Betroffener?

Sind Sie im Besitz eines Fahrzeugs mit Fiat-Dieselmotor, so ist ihr Wagen wahrscheinlich vom Abgasskandal betroffen. Da der manipulierte Motor mangelhaft ist, haben Sie aufgrund der kaufrechtlichen Gewährleistung Ansprüche gegen den Händler bzw. den Hersteller.

So können Sie vom Auto-Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug gegen Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückgeben. Außerdem haben Sie Schadensersatzansprüche.

Auch Leasingnehmer können sich auf diese Rechte berufen. Diese können sich die Anzahlung sowie die Leasingraten gegen Rückgabe des Wagens erstatten lassen. Denn die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, die der Leasinggeber beim Kauf des Fahrzeugs erwirbt, tritt dieser an den Leasingnehmer ab.

1. Erstattung des Kaufpreises gegen Fahrzeugrückgabe

Sie haben zum einen das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, um das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich Ihrer Nutzungsvorteile zurückzuerhalten. Leasingnehmer erhalten dementsprechend Anzahlung und Leasingraten zurück.

2. Schadensersatz – auch nach Weiterverkauf

Darüber hinaus können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Ein solcher Anspruch ergibt sich in erster Linie aus einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB. Dies ist auch möglich, falls Sie Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft haben. Denn der Schaden ist Ihnen ja in jedem Fall beim ursprünglichen Kauf des Fahrzeugs entstanden.

Empfehlung vom ADAC Anwalt

Wir empfehlen Besitzern von Autos sowie Wohnmobilen mit Fiat- oder Iveco-Dieselmotoren, Ihr gutes Recht gegen die Hersteller durchzusetzen – am besten mit unserer Hilfe.

Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, die bereits über 1.000 Dieselverfahren erfolgreich ausgefochten hat.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise bei der bundesweiten außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte im Abgasskandal.

Bei uns ist die Erstberatung stets kostenlos und unverbindlich!

Unsere Erfahrungen und die bisherige Rechtsprechung deutscher Gerichte im Dieselskandal zeigen, dass die Erfolgsaussichten einer Klage gut sind.

Außerdem können Sie als Schadensersatz teilweise das Doppelte des aktuellen Marktwertes erwarten.

Kontaktieren Sie uns gerne einfach und unkompliziert per Mail.

Foto(s): Balduin & Partner


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Patrick Balduin

Beiträge zum Thema